Neue Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien

Zuschüsse von bis zu 55 Prozent möglich

Das Interesse an Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ist deutlich gestiegen. Das zeigen die Zahlen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach ist bei der Beratung zu Fördermitteln für Holzpellets, Wärmepumpen und Fernwärme die Nachfrage um rund achtzig bis neunzig Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch andere Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden wie etwa der Einbau von Lüftungsanlagen, die Nutzung von Solarthermie, Fenstertausch oder zusätzliche Dämmung verzeichnen einen Zuwachs um 35 bis 50 Prozent.

Diesen Trend bestätigen auch die Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zahl der Anträge für das BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ etwa hat sich fast verdreifacht. Bei der KfW ist die Zahl der geförderten Komplettsanierungen von 2019 zu 2020 um mehr als drei Viertel gestiegen. Bei der Beratung und der Beantragung von Fördermitteln bleibt es jedoch nicht, wie eine Umfrage von co2online für ihren aktuellen „Trendreport Energie“ zeigt. Aus ihm geht hervor, dass die Maßnahmen trotz Corona auch umgesetzt werden. Fast neunzig Prozent der Befragten gaben an, dass die Pandemie keinen Einfluss auf die Umsetzung energetischer Sanierungsabsichten oder auf entsprechende Pläne für die Zukunft habe.

Seit dem 01. Juli 2021 lockt nun noch weitere staatliche Unterstützung für derlei Vorhaben. Mit der zweiten Stufe der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die mehrere Förderprogramme bündelt, steigt der Zuschuss für eine Sanierung auf bis zu 55 Prozent. Neben umfangreichen Sanierungen werden auch einzelne Maßnahmen sowie Kauf, Neubauten und Nichtwohngebäude gefördert (weitere Informationen siehe Surftipps).

Quelle: co2online.de, Berlin

Fachwissen zum Thema

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

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Regelwerke

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

In Hybridsystemen werden verschiedene Energieerzeuger (etwa Photovoltaik und Wärmepumpe) zu einem System verbunden.

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Erneuerbare Energien

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Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses können die Kosten je nach Maßnahmen und weiteren Faktoren wie Gebäudezustand und Standort sehr unterschiedlich sein.

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