Nachweis der Trittschalldämmung in Gebäuden nach DIN 4109-2: 2018

sowie nach DIN 4109-Beiblatt 1: 2018

Bei der Berechnung der Trittschalldämmung in massiven Wohngebäuden nach den Normen DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen und DIN 4109-32: Schallschutz im Hochbau – Teil 32: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Massivbau ist zunächst der äquivalente bewertete Norm-Trittschallpegel der Rohdecke Ln,eq,0,w in dB zu berechnen. Zu unterscheiden sind Massivdecken ohne Hohlräume und Massivdecken mit Hohlraum (vgl. Tab. 5). Üblicherweise werden in massiven Wohngebäuden Stahlbeton-Vollplatten aus Normalbeton oder Fertigteilplatten mit Ortbetonergänzung verwendet.

Tab. 5: Arten von Massivdecken nach Norm DIN 4109-32, Tabelle 5. In der Norm werden Prinzipskizzen für die jeweilige Deckenform angegeben.

Bei der Ermittlung der flächenbezogenen Masse von bewehrten Massivdecken (Ortbeton, Fertigteile und Halbfertigteile mit Ortbetonergänzung) ohne Hohlräume ist nach Norm DIN 4109-32, Abschnitt 4.8.4.2 die flächenbezogene Masse durch Multiplikation der Deckendicke mit dem Rechenwert der Rohdichte zu ermitteln. Für Normalbeton ist eine Rohdichte von 2400 kg/m³ anzusetzen. Aufbeton, der nicht nach DIN 1045-3: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 3: Bauausführung verdichtet wird, ist mit dem Rechenwert der Rohdichte von 2100 kg/m³ in Ansatz zu bringen. Der Rechenwert der Rohdichte von Zementestrich ist mit 2000 kg/m³ anzusetzen. Die flächenbezogene Masse ist einschließlich eines etwaigen Verbundestrichs oder Estrichs auf Trennschicht und eines unmittelbar aufgebrachten Putzes zu ermitteln. Die flächenbezogene Masse eines schwimmenden Estrichs darf nicht berücksichtigt werden.

Aus der ermittelten flächenbezogenen Masse der Massivdecke wird deren äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel Ln,eq,0,w für flächenbezogene Massen im Bereich zwischen 100 kg/m² und 720 kg/m² nach folgender Beziehung ermittelt:

Der bewertete Norm-Trittschallpegel L′n,w der gebrauchsfertigen massiven Decke berechnet sich bei übereinanderliegenden Räumen nach folgender Gleichung:

Dabei ist

Ln,eq,0,w       der äquivalente bewertete Norm-Trittschallpegel der Rohdecke, in dB;
ΔLw            die bewertete Trittschallminderung durch eine Deckenauflage, in dB;
K                der Korrekturwert für die Trittschallübertragung über die flankierenden Bauteile, in dB.

Wird ein trittschallmindernder Bodenbelag auf einem schwimmenden Boden angeordnet, dann ist als ΔLw nur der höhere Wert – entweder des schwimmenden Bodens oder des trittschallmindernden Bodenbelags (falls nach DIN 4109-2: 2018 anrechenbar) – zu berücksichtigen.

Bei der Bestimmung des Wertes für die bewertete Trittschallminderung ΔLw muss die flächenbezogen Masse der Estrichplatte anhand der nach DIN 18560-2 erforderlichen nutzlastabhängigen Estrichdicke gewählt werden. Die flächenbezogene Masse von mineralisch gebundenen Estrichen ist aus dem Rechenwert nach DIN EN 1991-1-1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau und DIN EN 1991-1-1/NA mit einem Abzug von 10% zu ermitteln. Bei Estrichen mit Leichtzuschlägen (wie Magnesiaestriche mit Holzzuschlägen, Steinholzestriche) muss die tatsächliche flächenbezogene Masse beispielsweise nach Angabe des Herstellers angesetzt werden.

Die Korrekturwerte K werden für Massivdecken ohne Unterdecken nach folgender Gleichung berechnet:

Hierbei ist:
m‘s              die flächenbezogene Masse der massiven Trenndecke (ohne schwimmende Auflagen oder Unterdecken), in kg/m²
m’f,m           die mittlere flächenbezogene Masse der nicht mit Vorsatzkonstruktionen bekleideten, massiven flankierenden Bauteile, in kg/m²

Die Berechnung der Korrekturwerte gilt für eine flächenbezogene Masse der Trenndecke im Bereich von 100 kg/m² ≤ m′s ≤ 900 kg/m² und der flankierenden Bauteile im Bereich von 100 kg/m² ≤ m′f,m ≤ 500 kg/m².

Zur Berücksichtigung des Sicherheitsbeiwertes nach der Norm DIN 4109-2 wird in der Praxis häufig das vereinfachte Verfahren angewendet. Für die Trittschalldämmung im Massivbau ist der ermittelte Wert L‘n,w zumeist um 3 dB zu erhöhen.

Ein rechnerischer Nachweis von Massivtreppen ist auf Grundlage der Norm DIN 4109-2 derzeit noch nicht möglich. Pauschale Tabellenwerte werden für grundsätzliche Fälle in der Norm DIN 4109-32 angegeben. Für die Beurteilung der Trennung zwischen Treppe bzw. Podest und Treppenhauswand durch Entkopplungselemente sind – wie bisher – geeignete produktbezogene Prüfstandsmessungen mit Gutachten erforderlich. Zur Kontrolle sollte dann eine messtechnische Überprüfung des vorhandenen Norm-Trittschallpegels der eingebauten Treppe am Bau durch eine sachverständige Prüfstelle erfolgen.

Nachweis der Trittschalldämmung in Gebäuden nach DIN 4109-Beiblatt 1:2018

Zum Nachweis der Trittschalldämmung in Massivbauten auf Grundlage der „alten“ Norm DIN 4109:1989 werden pauschale bauteilbezogene Nachweise an den maßgebenden Stellen geführt. Der bewertete Norm-Trittschallpegel L‘n,w,R von Massivdecken wird für einen unter einer Decke liegenden Raum folgendermaßen berechnet:

Hierin bedeuten:
Ln,w,eq,R      äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel der Massivdecke ohne Deckenauflage (Rechenwert)
ΔLw,R          Trittschallverbesserungsmaß der Deckenaufläge (Rechenwert)

Der so errechnete Wert von L′n,w,R muss mindestens 2 dB niedriger sein, als die in DIN 4109 genannten Anforderungen. Die Eingangswerte werden Tabellen entnommen. Auch für massive Treppenläufe und Treppenpodeste stehen ein Rechenverfahren und Rechenwerte zur Verfügung.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla, Lübeck

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