Merkblätter zur Entsorgung von Feuerlöschern und dem Verbot von PFAS-Schaum
2026 herausgegeben vom Bundesverband Technischer Brandschutz
Mit der im Oktober 2025 in Kraft getretenen Restriktion „PFAS in Löschschäumen“ dürfen fluorhaltige Schaummittel in der EU mittel- bis langfristig nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden. Ein Merkblatt des bvfa Bundesverband Technischer Brandschutz unter dem Titel Das Verbot von PFAS-Schaum in Feuerlöschern erläutert Details dazu, gibt Empfehlungen für eine Umstellung und Entsorgung.
Ebenfalls im Jahr 2026 erschienen ist das Merkblatt Entsorgung von ausgesonderten Feuerlöschern – betrifft insbesondere, aber nicht nur PFAS-Feuerlöscher! Darin wird festgestellt, dass alle ausgedienten Feuerlöscher Abfall sind, und „die Problematik der Ewigkeitschemikalien PFAS hinlänglich bekannt“ sei. Es ist nachzulesen, wie eine korrekte Entsorgung gelingt – wer Feuerlöscher oder ihren Inhalt in die Umwelt bzw. ins Abwasser entsorgt, macht sich strafbar.
Gefährlicher Abfall ist immer nachweispflichtig. Die einzelnen Schritte eines solchen Nachweises sind in dem Merkblatt dargelegt und auch, was mit den Altlöschern geschieht bzw. wer diese entgegennimmt. Auch der Transport und die (Zwischen-)Lagerung der alten Feuerlöscher sind problematisch; die Geräte müssen trocken und vor Niederschlag sowie einem Zugriff durch fremde Personen gut geschützt sein.
Beide Merkblätter (jeweils 4-seitig) stehen auf den Webseiten des Bundesverbands (siehe Surftipps) als PDF kostenfrei zur Verfügung.
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