Merkblätter zur Entsorgung von Feuerlöschern und dem Verbot von PFAS-Schaum

2026 herausgegeben vom Bundesverband Technischer Brandschutz

Mit der im Oktober 2025 in Kraft getretenen Restriktion „PFAS in Löschschäumen“ dürfen fluorhaltige Schaummittel in der EU mittel- bis langfristig nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden. Ein Merkblatt des bvfa Bundesverband Technischer Brandschutz unter dem Titel Das Verbot von PFAS-Schaum in Feuerlöschern erläutert Details dazu, gibt Empfehlungen für eine Umstellung und Entsorgung.  

Merkblätter zur Entsorgung von Feuerlöschern und dem Verbot von PFAS-Schaum

Ebenfalls im Jahr 2026 erschienen ist das Merkblatt Entsorgung von ausgesonderten Feuerlöschern – betrifft insbesondere, aber nicht nur PFAS-Feuerlöscher! Darin wird festgestellt, dass alle ausgedienten Feuerlöscher Abfall sind, und „die Problematik der Ewigkeitschemikalien PFAS hinlänglich bekannt“ sei. Es ist nachzulesen, wie eine korrekte Entsorgung gelingt – wer Feuerlöscher oder ihren Inhalt in die Umwelt bzw. ins Abwasser entsorgt, macht sich strafbar. 

Gefährlicher Abfall ist immer nachweispflichtig. Die einzelnen Schritte eines solchen Nachweises sind in dem Merkblatt dargelegt und auch, was mit den Altlöschern geschieht bzw. wer diese entgegennimmt. Auch der Transport und die (Zwischen-)Lagerung der alten Feuerlöscher sind problematisch; die Geräte müssen trocken und vor Niederschlag sowie einem Zugriff durch fremde Personen gut geschützt sein.

Beide Merkblätter (jeweils 4-seitig) stehen auf den Webseiten des Bundesverbands (siehe Surftipps) als PDF kostenfrei zur Verfügung.

Fachwissen zum Thema

In diesem historischen Gebäude ist der Handfeuerlöscher an der Wand aufgehängt.

In diesem historischen Gebäude ist der Handfeuerlöscher an der Wand aufgehängt.

Löschanlagen/​-mittel

Feuerlöscher

Normen und Richtlinien zu Löschanlagen und -mitteln

Regelwerke

Normen und Richtlinien zu Löschanlagen und -mitteln

Hochregallager mit insgesamt über 100.000 Sprinklern

Hochregallager mit insgesamt über 100.000 Sprinklern

Löschanlagen/​-mittel

Sonderlöschanlagen

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Sonderbauten

Verkaufsstätten

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com