Mengen- und Massenermittlung

Die Mengen- und Massenermittlung ist der Prozess der Berechnung, der für die Realisierung eines Gebäudes notwendigen Baumaterialien, Arbeitsstunden und -ausstattungen nach Gewerken. Sie dient der Erstellung von Kostenberechnungen, Ausschreibungen und ist Grundlage für die Beauftragung ausführender Firmen. Die Ermittlung kann ja nach Bauteil in Quadratmeter, Kubikmeter, Laufmeter oder Stückzahl angegeben werden.

Regelungen zur Mengen- und Massenermittlung sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB Teil B nachzulesen und sind für öffentliche Auftraggeber*innen verbindlich.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

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