Luftdichtheit

Die Luftdichtheit verringert den unkontrollierten Luftwechsel durch unterschiedliche Druckunterschiede zwischen dem Gebäudeinneren und dem -äußeren. Mangelnde Luftdichtheit führt zu unnötigen Wärmeverlusten und Bauschäden durch Tauwasser. Deshalb sind alle wärmeübertragenden Außenflächen von Gebäuden in den Bereichen von Fugen, Anschlüssen und Durchdringungen luftdicht auszuführen. Der lückenlose Verlauf der luftdichten Ebene wird als „rote Linie“ in den Bauzeichnungen festgelegt.

Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) gibt folgende Hinweise, die bei der Planung zu beachten sind:

  • In der Regel ist die Luftdichtheitsschicht raumseitig der Dämmebene anzuordnen
  • Der Wechsel der Luftdichtheitsebene in Konstruktionen, z.B. ein Verspringen von außen nach innen, ist zu vermeiden
  • Die Anzahl der Durchdringungen der Luftdichtheitsebene ist gering zu halten
  • Durchdringungen sind mit geeigneten Anschlusslösungen zu planen und anzuordnen
  • Die Länge von Fugen und Anschlüssen ist auf das notwendige Maß zu minimieren
Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes wird mithilfe des Differenzdruckverfahrens (Blower-Door-Test) festgestellt.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie verschiedene Teile der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle (DIN 4108 Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, DIN 4108 Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung; in DIN 4108 Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele sind die Grundzüge des Luftdichtheitskonzepts beschrieben).
Quelle: FLiB Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen, Berlin

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Beispiel Fugenlüftung – nach EnEV nicht mehr möglich, da sie eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle bei Neubauten fordert

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