Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

In seltenen Fällen wird im Architektenvertrag auch die Leistungsphase 9 beauftragt. Sie beinhaltet die Feststellung und Betreuung von Bauleistungen, die nach der Objektübergabe und Abnahme aufgrund von später aufgetretenen Mängeln durchgeführt werden müssen.

Grundleistungen

In dieser Leistungsphase werden im Zuge der Grundleistungen Begehungen zur Feststellung von nachträglich – innerhalb der Verjährungsfristen – aufgetretenen Mängeln durchgeführt und durch die Objektbetreuung bewertet. Die Leistungsphase 9 beinhaltet auch die Mitwirkung an der Freigabe von Sicherheitsleistungen, die im Zuge der Schlussrechnung einbehalten wurden.

Besondere Leistungen

Wird ein Mangel festgestellt, zählt die Überwachung der für die Mängelbeseitigung notwendigen Baumaßnahmen zu den Besonderen Leistungen. Ebenfalls gesondert vereinbart werden die Erstellung einer Gebäudebestandsdokumentation: von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, Wartungs- und Pflegeanweisungen über Instandhaltungskonzepten bis zu der Objektbeobachtung, -verwaltung und der Auswertung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Auch die Erstellung einer Objektdatei mit Planungs- und Kostendaten als Richtwert sind eine Besondere Leistung dieser Projektphase.

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Honorar und Abrechnung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

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