Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der dritten Leistungsphase, der Entwurfsplanung, wird die Vorplanung substanziell weiterentwickelt und konkretisiert. In der fortlaufenden Abstimmung mit den beteiligten Fachplaner*innen werden alle grundlegenden Fragestellungen geklärt und potenzielle Konflikte überprüft. Materialien und Maße werden festgelegt und technische Lösungen erarbeitet. Die Planung wird so weit vorangetrieben, dass Verhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit möglich sind.

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Leistungsphase 3 gehören die Erstellung der Entwurfsplanung mit allen notwendigen Unterlagen, die Koordination und Integration der fachspezifischen Planung, das Aufstellen einer Kostenberechnung sowie die Aktualisierung des Terminplans. Zu den Grundleistungen zählt auch das Anfertigen einer Objektbeschreibung.

Besondere Leistungen

Zu den Besonderen Leistungen der Entwurfsplanung zählen die Erstellung von Varianten inklusive einer Kostenuntersuchung- und Optimierung sowie das Fortschreiben von Raumbüchern sowie die Anfertigung einer vertieften Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Honorar und Abrechnung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

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