Leistungsphase 2 - Vorplanung

In der Leistungsphase 2 (LPH2) werden die Ideen konkretisiert und nehmen Gestalt an. Die während der Grundlagenermittlung gesammelten Informationen werden mit den fachlich an der Planung Beteiligten abgestimmt. Zielvorstellungen sowie mögliche Konflikte werden identifiziert, Zusammenhänge und Vorgaben geklärt, um schließlich auf Basis dieser Erkenntnisse einen ersten Entwurf – den Vorentwurf – zu entwickeln. 

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen des Vorentwurfs gehören gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure neben der Festlegung grundlegender baurechtlicher Anforderungen die Entwicklung einer ersten Planung in Abstimmung mit anderen Fachplanenden. Der Umfang des Entwurfes umfasst hier die Untersuchung von Varianten nach gleichen Anforderungen, die Erstellung einer ersten Kostenschätzung nach DIN 276 sowie eine grobe Terminplanung mit wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs.  

Besondere Leistungen

Besondere Leistungen der Vorplanung beinhalten die Erstellung von Varianten mit unterschiedlichen Anforderungen, einschließlich deren Kostenbewertung, Planungen auf Grundlage eines Zertifizierungssystems (z.B. LEED, BREEAM, DGNB), die Erstellung eines Finanzierungsplans sowie die Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln oder Krediten. Auch die Präsentation des Vorentwurfs mit einer perspektivischen Darstellung oder eines Modells muss gem. HOAI vertraglich gesondert vereinbart werden.

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Honorar und Abrechnung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

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