Klappläden

Materialien, Konstruktionen, Baugrößen

Bei Klappläden werden die Flügel um eine Drehachse, die sich in der Nähe der Fensterlaibung befindet, vor die Öffnung geschwenkt. Oft sind damit Fensterläden gemeint, die über eine senkrechte Drehachse verfügen – in den DIN-Normen werden sie als Drehläden bezeichnet. Der Begriff Klappläden ist aber auch geläufig für Läden, die über oder unter den Fenstern befestigt sind und sich ausstellen lassen.

Die Flügel sind so konstruiert, dass die Innenräume vor dem Aufheizen bewahrt werden.
Bei Klappläden aus Holz werden überwiegend Nadelhölzer wie Kiefer oder Tanne verwendet.
Da Klappläden immer der Witterung ausgesetzt sind und maßhaltig bleiben müssen, ist auf einen einwandfreien Schutz besonderer Wert zu legen.

Klappläden mit senkrechter Drehachse gibt es als Einzelflügel oder in Form von mehreren miteinander verbundenen, sprich gekoppelten, Flügel – je nach Größe der zu schützenden Fensterfläche. Die Flügel sind so konstruiert, dass die Innenräume trotz ausreichendem Lichteinfall (außer bei Dämmläden) vor dem Aufheizen bewahrt werden. Durch Sonderausstattungen, wie verstellbare Lamellen, Ausstell-Vorrichtungen für die Füllelemente und Beschläge zur Teilschließung, ist eine regulierbare Verschattung möglich.

Material

Klappläden bieten eine große Vielfalt an Gestaltungs- und Materialmöglichkeiten. Da sie immer der Witterung ausgesetzt sind und maßhaltig bleiben müssen, ist auf einen einwandfreien Schutz besonderer Wert zu legen.

Häufig bestehen Klappläden aus stranggepresstem und in der Regel pulverbeschichtetem Aluminium. Teilweise wird auch rollgeformtes und bandlackiertes Aluminium verwendet. Auch Lochbleche oder Metalldrahtgeflechte sowie PVC werden eingesetzt. Dieses ist ohne zusätzliche Ausstattung der Oberfläche allerdings nicht ausreichend lichtbeständig.

Bei Klappläden aus Holz werden überwiegend Nadelhölzer wie Kiefer oder Tanne und für bestimmte Konstruktionsteile Harthölzer wie Eiche verwendet, vereinzelt auch Tropenholz wie Meranti. Dabei ist auf einen ausreichenden Holzschutz zu achten. Zur Beschichtung sind deckende Anstriche oder Dickschichtlasuren mit ausreichendem Pigmentanteil zu empfehlen. Einfache Imprägnierlasuren oder farblose Beschichtungen sind nicht zulässig. Je nach Einsatz der Fensterläden ist eine Nachbehandlung des Anstrichs alle 3-8 Jahre notwendig.

Rahmen und Füllung

Der Rahmen ist das tragende Element zur Aufnahme der Füllungen und zur Befestigung der Aufhängeteile. Deshalb muss er ausreichend stabil sein, PVC-Profile sollten eine Verstärkung mit Stahlprofilen aufweisen. Gebräuchliche Abmessungen sind bei Holz: Rahmenstärke 31 mm, Breite ca. 85 mm; bei anderem Material ähnliche Größen. Es gibt aber auch Bauformen ohne Rahmen! Bei größeren Rahmenhöhen müssen Querverstärkungen verwendet werden, die sogenannten Zwischenfriese oder Kämpfer. Diese sind auch als Gestaltungselement einsetzbar. Trotz stabiler Rahmenkonstruktion empfehlen die Hersteller, bei Holzflügeln zusätzliche Verstärkungen anzubringen, die Ladenwinkel oder Scheinhaken. Eine Schlagleiste dient der Abdeckung des Spaltes zwischen den einzelnen Flügeln.

Für die Füllung der Rahmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten z.B. schräg eingesetzte Jalousielamellen. Bei der Verwendung von Holz betragen die Abmessungen bei nicht vorstehender Ausführung etwa 32 x 11 mm, bei vorstehender Ausführung (Ohrenbretter) ca. 72 x 11 mm. Außerdem gibt es Stabfüllungen, das sind in Nut eingeschobene Profilstäbe, beispielsweise Rollladenprofile sowie feste Füllungen, etwa Platten, Paneele o.ä., die in eine Nut eingeschoben sind. Eine Sonderform stellt der Bretterladen dar. Er besteht aus einem rahmenlosen Flügel, ist meistens aus Fichtenbrettern verleimt und mit eingeschobenen Gratleisten verstärkt. Die verschiedenen Füllungsarten können auch innerhalb des Rahmens kombiniert werden.

Baugrößen

Flügel für Fensterläden können nicht in beliebiger Größe hergestellt werden. Vor allem für die Breite gibt es Beschränkungen, bei Holz liegen sie bei etwa 60 cm, darüber hinaus sollten senkrechte Zwischenfriese vorgesehen werden. Für Aluminiumflügel bestehen Einschränkungen ab einer Breite von 60 cm.

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