Kehlneigung

Jede Kehle im geneigten Dach muss eine ausreichende Neigung aufweisen, um das Regenwasser ohne Staugefahr ableiten zu können. Unterschieden werden Hauptkehlen, Sattel-, Wand- und Wangenkehlen.

Hauptkehlen bilden den Übergang zwischen zwei Dachflächen; hier muss eine Mindestkehlneigung von 30° - das entspricht 58% - bestehen. Bei geringerer Neigung ist die Kehle mit abgekanteten Kehlblechen auszuführen.

Eine Sattelkehle bildet den Übergang von einer Gaubenfläche zur Hauptdachfläche, während eine Wandkehle den Übergang von einer Dachfläche an eine nicht verschieferte Wandfläche bezeichnet. Bei beiden Kehlarten wird weiterhin unterschieden zwischen:

  1. Einer eingehenden Kehle – die Deckrichtung verläuft hier von der Dachfläche zur Gaubenwange/Wandfläche
  2. Einer ausgehenden Kehle – bei dieser verläuft die Deckrichtung von der Gaubenwange/Wandfläche zur Dachfläche.
Eingehende Sattel- und Wandkehlen sind mit einer geringeren Neigung von min. 25° (48%) möglich; ausgehende erfordern eine Mindestkehlneigung von 50° bzw. 119%.

Wangenkehlen erfordern keinerlei zusätzliche Neigungswinkelangaben, da sie parallel zur eigentlichen Dachneigung verlaufen und damit an die Regeldachneigungen gebunden sind.

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