Horizontalverglasungen

Alle Verglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind, werden gemäß DIN 18008-2 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln, Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen als Horizontalverglasung bezeichnet. Auch Verglasungen mit geringerer Neigung sind als Horizontalverglasungen einzustufen, sofern bei ihnen eine Belastung durch Schneeanhäufung möglich ist, wie etwa bei Sheddächern.

Lichtumlenkelement aus horinzontal gelagertem Spiegelglas über dem Plenarsaal in der Berliner Reichstagskuppel
Glasdach am Berliner Hauptbahnhof; Architekten: gmp
Glasüberdachter S-Bahnhof in Berlin

Gewöhnliche Horizontalverglasungen werden im Allgemeinen nicht planmäßig durch Personenverkehr begangen (vgl. DIN 18008-5 Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen). In Einzelfällen können sie jedoch kurzfristig durch besonders geschultes Personal zu Instandhaltungs- und Reinigungszwecken betreten werden. Gemäß DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege ist dann üblicherweise zusätzlich ein Lastfall mit einer Einzellast von 1,5 kN bei einer Aufstandsfläche von 100 x 100 mm in ungünstigster Laststellung zu berücksichtigen.

Werden Horizontalverglasungen planmäßig als Verkehrsfläche genutzt, also durch Personenverkehr begangen, sind weiterführende Regelungen entsprechend DIN 18008-5 Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen zu beachten. Im Wesentlichen sind hierbei erhöhte lotrechte Nutzlasten von 5 kN/m² zu berücksichtigen. Begehbare Verglasungen müssen aus Verbundsicherheitsglas mit mindestens drei Lagen Glas aufgebaut sein. Dabei darf die obere Scheibe nicht zum Nachweis der Tragfähigkeit herangezogen werden, da sie als Verschleißschicht betrachtet wird.

Bei Horizontalverglasungen besonders zu beachten ist, dass VSG aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) für Einfachverglasungen nicht zulässig ist, sondern nur als obere Scheibe von Isolierverglasungen verwendet werden darf. Darüber hinaus schreibt die DIN 18008-2 für Horizontalverglasungen folgende konstruktive Regelungen vor:

  • Für Horizontalverglasungen (Einfachverglasungen bzw. die untere Scheibe von Isolierverglasungen) darf nur Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas oder Teilvorgespanntem Glas (TVG) mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Alternativ ist auch Drahtglas erlaubt, allerdings gelten hierbei Einschränkungen, welche die Einsatzmöglichkeiten sehr begrenzen.

  • Die Verbundfolie des VSG ist mit einer Nenndicke von 0,76 mm auszubilden. Bei allseitiger Lagerung von Scheiben mit einer maximalen Stützweite in Haupttragrichtung von 0,80 m darf auch eine Zwischenfolie mit einer Nenndicke von 0,38 mm verwendet werden.

  • Die Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen darf durch Bohrungen und Ausschnitte nicht beeinträchtigt werden. Ausgenommen hiervon sind Gläser aus TVG, die Bohrungen zur Befestigung von Klemmleisten haben dürfen.

  • Bis zu einer Stützweite von 1,20 m dürfen Horizontalverglasungen zweiseitig (gegenüberliegende Glaskanten) linienförmig gelagert werden. Bei größeren Stützweiten ist eine allseitige Lagerung erforderlich bzw. die Trag- und Resttragfähigkeit im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall nachzuweisen.

  • Der freie Rand von VSG darf – parallel und senkrecht zur Lagerung – maximal 30% der Auflagerlänge, höchstens jedoch 300 mm über den von den linienförmigen Lagern aufgespannten Bereich auskragen. Die Auskragung einer Scheibe eines VSG über den Verbundbereich hinaus ist auf 30 mm begrenzt.

  • Speziell für Isolierverglasungen ist für den Fall des Versagens der oberen Scheibe als außergewöhnliche Bemessungssituation das untere VSG mit der Belastung der oberen (gebrochenen) Verglasung nachzuweisen
Bei Verwendung von Verbundsicherheitsglas (VSG) aus teilvorgespanntem Glas (TVG) kann bei üblichen Lagerungen – mit Ausnahme von zweiseitiger Linienlagerung – davon ausgegangen werden, dass Resttragfähigkeitsversuche positiv verlaufen werden. VSG aus TVG hat sich auch in der Praxis neben VSG aus Floatglas als Standardglas für Horizontalverglasungen durchgesetzt.

Fachwissen zum Thema

Horizontalverglasungen nach DIN 18008-2 Linienförmig gelagerte Verglasungen, die keine besonderen absturzsichernden beziehungsweise durchsturzsichernden Funktionen übernehmen, sind für die planmäßigen Bemessungslasten wie Wind und Schnee, klimatische Einwirkungen bei Isolierverglasungen sowie Eigengewicht zu bemessen

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Bemessung

Bemessung von Horizontalverglasungen

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