Hauptstromversorgungssystem

Anforderungen an das Verteilsystem im Gebäude

Unter einem Hauptstromversorgungssystem versteht man die Zusammenfassung aller Hauptleitungen und Sicherungseinrichtungen in einem Gebäude, die hinter der Übergabestelle des Verteilungsnetzbetreibers (VNB), d. h. hinter dem Hausanschlusskasten und vor dem Zähler angeordnet sind und somit nicht gemessene Energie führen.

Ein Hauptstromversorgungssystem besteht aus der Hauptleitung, die den Hausanschlusskasten mit der Zähleranlage des Gebäudes verbindet. Die Hauptleitung wird oft auch als Steigleitung bezeichnet, wenn sie als Zuleitung für mehrere verteilte Zählergruppen auf verschiedenen Stockwerken dient. Mehrere Hauptleitungen in einem Gebäude werden oft über einen Hauptverteiler, der die zugehörigen Sicherungen enthält, zusammengefasst. Den prinzipiellen Aufbau eines Hauptstromversorgungssystems mit Hauptverteiler zeigt die Abbildung in der Bildergalerie.

Hauptstromversorgungssysteme müssen nach VDE-AR-N 4100 Technische Anschlussregeln Niederspannung, Abschn. 8 aus Gründen der Versorgungssicherheit als Strahlennetze mit zentral oder dezentral angeordneten Zählern aufgebaut werden. Für den Notbetrieb können zusätzliche Kopplungsmöglichkeiten vorgesehen werden.

Abhängig von den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der einzelnen Netzbetreiber können Hauptstromversorgungssysteme aber regional unterschiedlich aufgebaut sein. Nicht selten gibt es z. B. vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellte mehrteilige Hausanschlusskästen, die gleichzeitig den Hauptverteiler bilden, von dem die Hauptleitungsabzweige zu den Zählerplätzen führen. Welcher Aufbau, welche Art, Anzahl und Querschnitte der Hauptleitungen vom Planer zu wählen sind, hängt insbesondere von dem zu erwartenden Energiebedarf des Gebäudes sowie von der Anzahl der anzuschließenden Kundenanlagen ab und ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen (siehe auch Abschnitt Dimensionierung).

Bedingungen für den Aufbau des Hauptstromversorgungssystems

Für die Anordnung und die Ausführung von Hauptstromversorgungssystemen sind nach DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen und unter Berücksichtigung der TAB der Netzbetreiber folgende Bedingungen zu beachten:

  • Hauptleitungen müssen grundsätzlich als Drehstromleitungen ausgeführt werden.
    Für TN-Systeme gilt: wahlweise 4- oder 5-adrige Leitungen, je nachdem, ob ein PEN-Leiter oder Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N) getrennt verwendet werden.
    In TT-Systemen ist es untersagt, den Schutzleiter im System der Drehstromleitung mitzuführen. Hier dürfen nur 4-adrige Hauptleitungen ohne grün-gelbe Ader verwendet werden. Der Schutzleiter muss getrennt verlegt werden.

  • Bei Verlegung in leicht zugänglichen Räumen, z. B. Treppenräumen oder Kellerfluren sind je nach Bundesland mögliche Einschränkungen durch bauordnungsrechtliche Anforderungen zu beachten.

  • Nach DIN 18015-1 sind Hauptleitungen oberhalb der Kellerdecke in Schächten, Rohren, Kanälen oder unter Putz zu verlegen.

  • Anordnung in gemeinsamen Kanälen oder Schächten mit anderen Rohrleitungen, z. B. Wasser oder Heizung, ist nicht zulässig. Ausnahme: Wenn durch Abschottung sichergestellt ist, dass bei Fehlern an den Rohrleitungen die Hauptstromversorgung nicht beeinträchtigt wird.

  • Wie die Hauptleitungen müssen auch die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen (Zähler) als Drehstromleitungen mit gleichem Leitungstyp, Querschnitt und Aderanzahl ausgeführt werden.

  • Hauptleitungs-Abzweigklemmen sollen den Vorgaben aus DIN VDE 0603 – Zählerplätze entsprechen. Hauptleitungs-Abzweigkästen müssen nach DIN VDE 0606-1 – Verbindungsmaterial bis 690 V: Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen ausgeführt werden.

  • Hauptstromversorgungssysteme müssen nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100, Abschn. 6.2.4 im Bereich vom Hausanschlusskasten bis zur letzten Sicherung vor dem Zähler eine Kurzschlussfestigkeit von 25 kA aufweisen.

Dimensionierung

Für die Dimensionierung der Leiterquerschnitte von Hauptstromversorgungssystemen sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Leistungsbedarf und Anschlusswert unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors:
    Nach VDE-AR-N 4100, Abschn. 6.2.1 müssen zum Ermitteln des Leistungsbedarfs die Anforderungen nach  DIN 18015-1 eingehalten werden. Der Leiterquerschnitt muss für eine Belastung von mindestens 63 A ausgelegt sein.
  • Erwärmung und Überlastschutz: Mindestbelastbarkeit der Hauptleitungen
  • Spannungsfall: Gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) darf der Spannungsfall im ungezählten Bereich zwischen Hausanschluss und Zähler nicht mehr als 0,5 % betragen.
  • Selektivität
  • Kurzschlussfestigkeit

Für Großbauten, z. B. Hochhäuser, können statt der Hauptleitungen auch Stromschienensysteme verwendet werden, die ggf. wirtschaftlicher sind.

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