Galgenfenster

T-förmige Aufteilung

Ein Galgenfenster trägt einen makabren Namen, weil Pfosten und Kämpfer ein T bilden, das an einen Schnapp- oder Wippgalgen erinnert. Diese Art der Hinrichtung wurde besonders zur Zeit des 30-jährigen Krieges öffentlich praktiziert, wie beispielsweise Jacques Callot (1592-1635) in seinen Radierungen „Les Misères et les Malheurs de la Guerre" (Das Elend und die Schrecken des Krieges) zeigt, und war bis ins 19. Jahrhundert üblich. Die Form eines Galgens war daher weit bekannt (siehe Exkurs).  

Diese Art der Hinrichtung wurde besonders zur Zeit des 30jährigen Krieges öffentlich praktiziert und war bis ins 19. Jahrhundert üblich.
Im unteren Teil befinden sich mit einem Mittelpfosten zwei Fensterflügel und darüber ein Oberlicht als Kipp- oder Drehkippflügel.
Bei Sanierungen historischer Fassaden werden Galgenfenster häufig als im Vergleich zu Kreuzstockfenstern kostengünstigere Variante eingebaut.

Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich aus dem bis dahin üblichen Kreuzstockfenster das sogenannte Galgenfenster, in dem das Kreuz auf ein T reduziert wird. Im unteren Teil befinden sich mit einem Mittelpfosten zwei Fensterflügel und darüber ein meist querliegendes Oberlicht als Kipp- oder Drehkippflügel. Die Konstruktion wird somit von vier auf drei Flügel vereinfacht. Allerdings hat diese Fensterart auch praktische Vorteile, weil das gekippte Oberlicht zur Lüftung beiträgt, ohne mit der gesamten Flügelbreite in den Innenraum zu ragen.  

Bei Sanierungen historischer Fassaden werden Galgenfenster häufig als im Vergleich zu Kreuzstockfenstern kostengünstigere Variante eingebaut. Eine weitere Vereinfachung besteht im Verzicht auf den Pfosten, so dass das Fenster aus einem annähernd quadratischen unteren Flügel und einem querliegenden Oberlichtflügel besteht. Bisweilen simuliert eine aufmontierte vertikale Leiste wiederum den Pfosten, um sich zumindest optisch wieder einem Galgenfenster anzunähern.

Exkurs: Die Hinrichtung am Galgen wurde in den deutschen Einzelstaaten und schließlich im gesamten Deutschen Reich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft, jedoch 1933 von den Nationalsozialisten wieder eingeführt. Die erneute Abschaffung erfolgte 1949 in Westdeutschland und 1987 in der DDR.

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