Flachdächer nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG)
Anforderungen an die energetische Qualität
Das Anfang 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG). Es regelt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und Heizungsanlagen sowie Randbedingungen von Energieausweisen. Inhaltlich bleiben wesentliche Aspekte der vorher gültigen Energieregeln gleich. Weitere Erläuterungen finden Sie auf der unten aufgeführten Webseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (siehe Surftipps).
Wie die Energieeinsparverordnung arbeiten GEG 2024 und GmodG mit dem Konzept des Referenzgebäudes.
Für Bestandgebäude gelten diese Regeln zur Nachrüstung:
- Für eine normgerechte Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke ist zu sorgen; hierbei ist zu beachten, dass für die Dämmung in Deckenzwischenräumen Sonderkonditionen gelten.
- Zugängliche Leitungen, die bisher ungedämmt sind, müssen, wenn sie durch unbeheizte Räume führen, gedämmt werden.
- In Bezug auf Heizungsanlagen gibt es Neuregelungen (siehe Surftipps).
- Bei Änderungen der Gebäudehülle größer als 10% der Gesamtfläche ist zu beachten, dass der Wärmedurchgang der betroffenen Außenbauteilfläche gemäß GmodG begrenzt werden muss.
Gesetzliche Energieausweispflicht in Deutschland:
Zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjekts muss dem
Interessenten bzw. der Interessentin ein Energieausweis vorgelegt
werden. Einem Käufer bzw. einer neuen Mieterin muss darüber hinaus
der Energieausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden.
Zu unterscheiden ist zwischen bedarfsorientiertem und
verbrauchsorientiertem Energieausweis. Ein verbrauchsorientierter
Energieausweis darf nur dann ausgestellt werden, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder
- Wohngebäude mit Baujahr nach 1977 oder
- Wohngebäude energetisch saniert nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder
- Gewerbegebäude – alle Baujahre älter als fünf Jahre
Ein Energieausweis ist in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhäusern, Hotels oder Banken auszuhängen. Ab 250 Quadratmeter Nutzfläche muss der Eigentümer dafür sorgen, dass der Energieausweis gut sichtbar aushängt. Eigentümer können ohne Einschalten eines Energieeffizienzexperten keine Förderanträge mehr stellen. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 EUR pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 EUR ohne Sanierungsfahrplan.
Anforderungen an Flachdächer
Für das Flachdach ist ein maximal zulässiger U-Wert von 0,20 W/m²K bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von mind. 19°C, sowie von 0,35 W/m²K bei Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von 12 bis 19°C einzuhalten.
Werden bei der Flachdacherneuerung Gefälledächer durch keilförmige Anordnung einer Dämmschicht aufgebaut, so ist der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946: Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren, Anhang C zu ermitteln. Der Bemessungswert des Wärmedurchgangswiderstands am tiefsten Punkt der neuen Dämmschicht muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gewährleisten.
Fachwissen zum Thema
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