Feuerwache Reinbek
Holzbau mit Fahrzeughalle und Gründach
Die Stadt Reinbek in Schleswig-Holstein hat im Sommer 2023 ein neues Feuerwehrgerätehaus am Mühlenredder eingeweiht. Der moderne Bau ersetzt das ehemalige Feuerwehrhaus in der Klosterbergenstraße, welches mehr als ein Jahrhundert lang in Betrieb war. Mit einer Bruttogrundfläche von 3.200 Quadratmetern und zwölf Stellplätzen bietet das neue Gebäude deutlich mehr Platz und entspricht den Anforderungen der wachsenden Stadt.
Der Entwurf stammt vom Berliner Architekturbüro Rimpau Bauer Derveaux, das 2015 einen offenen Wettbewerb für sich entschieden hatte. Die Planer schufen zwei zueinander verschobene, im Grundriss L-förmige Baukörper, die rückwärtig verbunden sind. Der westliche Teil beherbergt die Fahrzeughalle mit zwölf Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge, Werkstatt, Waschhalle und Lager. Der zweigeschossige östliche Gebäudeteil umfasst Verwaltungs-, Aufenthalts- und Schulungsräume. Ein zentrales Element der neuen Feuerwache ist die strategisch positionierte „Funkbude”, von der aus sich Vorplatz und Fahrzeughalle überblicken lassen. Es gibt zudem einen Raum für die Jugendfeuerwehr mit eigener Terrasse im Obergeschoss, einen lichtdurchfluteten Schulungsraum und einen Bereitschaftsraum mit Ruhebereich.
Holzbau mit Gründach
Besonderes Augenmerk wurde auf Aspekte der Nachhaltigkeit gelegt: Der Holzbau leistet einen wesentlichen Beitrag zum klimagerechten Bauen und zum Einsatz ressourcenschonender Materialien. Die Energieversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk auf dem Gelände der gegenüberliegenden Gemeinschaftsschule. Ein Gründach dient als Retentionsfläche für Regenwasser und ermöglicht die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage. Die sichtbare Holzstruktur im Innen- und Außenbereich schafft zudem eine freundliche Atmosphäre.
Die Entscheidung, eine Feuerwache in Holzbauweise zu errichten, war zunächst umstritten. Dennoch konnte das Projektteam durch die Vorteile des Holzbaus überzeugen. Holz bildet im Brandfall eine schützende Verkohlungsschicht, die den Kern des Materials schützt und somit ein kontrolliertes Abbrennen ermöglicht. Zudem verkürzt die Vorfertigung von Holzelementen die Bauzeit erheblich. Für ihr innovatives Design und die nachhaltige Bauweise erhielt die Reinbeker Feuerwache im Mai 2024 den Holzbaupreis des Holzbauzentrums Nord. Die Jury lobte die gelungene Umsetzung und betonte den Beitrag des Gebäudes zur Baukultur in Gewerbegebieten.
Brandschutzaspekte
Selbstverständlich unterliegt auch ein Feuerwehrgerätehaus den geltenden Brandschutzanforderungen. Diese sind von der Einordnung in die Gebäudeklasse abhängig. Entscheidend ist in diesem Fall die schleswig-holsteinische Landesbauordnung (LBO), außerdem die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Schleswig-Holstein (VV TB SH) sowie die Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung – GarVO).
Baurechtliche Einstufung
Das Gebäude wird gemäß §2 Abs. 4 Nr. 3 LBO aufgrund seiner Höhe (3,31 Meter über Geländehöhe) und der Anzahl der Nutzungseinheiten (NE) – mehr als zwei NE mit über 400 Quadratmeter Brutto-Grundfläche – der Gebäudeklasse GK 3 zugeordnet. Zudem handelt es sich um einen ungeregelten Sonderbau nach §51 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 LBO. Die zugehörige Garage wird gemäß §1 Abs. 10 GarVO als geschlossene Mittelgarage eingestuft, da ihre Nutzfläche zwischen 100 und 1.000 Quadratmetern liegt.
Für die Garage gelten besondere Anforderungen gemäß LBO, GarVO und VV TB SH, insbesondere hinsichtlich der baulichen Gestaltung und Nutzung. Nach §2 Abs. 8 LBO dürfen Garagen ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen verwendet werden. Bei Feuerwehrgebäuden (in diesem Fall mit einer geschlossenen Mittelgarage) dient die Fahrzeughalle jedoch nicht ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Betriebsbedingt werden dort auch feuerwehreinsatzrelevante Gegenstände und Verbrauchsmaterialien wie zum Beispiel Schlauchmaterial, Einsatzkleidung und -ausrüstung gelagert. Aus brandschutztechnischer Sicht bestanden diesbezüglich keine Einwände: Die „schutzzielorientierte Gestaltung” der Zufahrten, die Bewegungsflächen auf dem Grundstück und die geringe Eindringtiefe von Einsatzkräften im Brandfall in die Fahrzeughalle würden einen effektiven Löschangriff gewährleisten.
Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten
Das Gebäude bildet einen Brandabschnitt mit maximal 2.200 Quadratmetern Brutto-Grundfläche. Gebäudeabschlusswände sind nicht erforderlich, da der Abstand zu den Grundstücksgrenzen mehr als 2,50 Meter beträgt. Innere Brandwände zur Unterteilung alle 40 Meter sind gemäß §31 Abs. 2 Nr. 2 LBO nicht vorgesehen – stattdessen werden feuerhemmende Trennwände genutzt. Begrenzte Größen der Nutzungseinheiten, feuerhemmende Außenwände und die Möglichkeit eines wirksamen Löschangriffs sorgen für ausreichenden Brandschutz. Nutzungseinheiten werden durch Trennwände gemäß §30 LBO abgegrenzt. Rauchabschnitte sind für die geschlossene Mittelgarage gemäß §12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GarVO nicht vorgesehen. Es gibt keine Räume mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr.
Flächen für die Feuerwehr
Auch ein Feuerwehrgebäude kann im Brandfall auf externe Hilfeleistung angewiesen sein. Für Neubauten sind gemäß §5 Abs. 1 LBO in Verbindung mit Punkt 14 der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr entsprechende Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungskräfte vorzusehen. Richtlinienkonform wurden zwei Feuerwehrzufahrten hergestellt, die in Anordnung und Beschaffenheit, Befestigung und Tragfähigkeit, lichter Breite, Kurvengestaltung, Neigung, Stufen und Schwellen den Anforderungen entsprechen. Punkt 13 der Muster-Richtlinie fordert Bewegungsflächen für die Feuerwehr mit Abmessungen von mindestens sieben mal zwölf Metern; davon wurden zwei auf dem Gelände umgesetzt.
Flucht- und Rettungswege
Um eine sichere Entfluchtung im Brandfall und geeignete Rettungswege für Einsatzkräfte sicherzustellen, verfügen alle Gebäudebereiche über zwei separate Rettungswege. Lediglich einer der beiden Rettungswege aus den (Teil-)Nutzungseinheiten des ersten Obergeschosses führt – in Anlehnung an Punkt 3.2 der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) – über eine Halle. Die Halle dient jedoch nicht als Raum zwischen einem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie. Da eine solche Situation nicht in der Landesbauordnung geregelt ist, bediente man sich einer vergleichbaren Regelung für Schulbauten.
Bauliche Brandschutzanforderungen
Die Außenwände des Gebäudes müssen gemäß §29 Abs. 1 LBO so ausgeführt werden, dass eine Brandausbreitung ausreichend lange begrenzt wird. Für nichttragende Außenwände von Gebäuden der Gebäudeklasse GK 3 bestehen gemäß §29 Abs. 5 LBO keine speziellen Anforderungen. Eine Besonderheit des Neubaus ist, dass die Wand zwischen den Teilnutzungseinheiten Fahrzeughalle und Ostflügel als Massivholzwand auf Stahlbetonsockel ausgeführt wurde (zwei Materialien der Wand): Für diese war eine Zustimmung im Einzelfall notwendig.
Für die geschlossene Mittelgarage gibt es eine Abweichung von §8 Abs. 1 GarVO, da die Außenwände (in Holz) aus brennbaren Baustoffen bestehen. Zulässig war dies, weil RWA-Anlagen auf dem Dach für eine effektive Entrauchung sorgen und die Feuerwehr durch mehrere Zugänge einen wirksamen Löschangriff durchführen kann. Das Gebäude ist zudem mit einer Brandmelde- und Alarmierungsanlage (Kompensationsmaßnahme) ausgestattet, die eine schnelle Evakuierung ermöglicht.
Kompensationsmaßnahmen / Brandmeldeanlage
Um Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu kompensieren und aufgrund der Integration einer geschlossenen Mittelgarage gemäß §18 GarVO ist das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage ohne Übertragungseinrichtung mit dem Schutzumfang Kategorie 2 „Teilschutz” ausgestattet. Dies bedeuet, eine Gefährdung besteht nur in bestimmten Bereichen des Objektes. Die Trennung zwischen den überwachten und nicht überwachten Bereichen muss mindestens aus einer feuerbeständigen Wand oder einer feuerbeständigen Decke bestehen.
Bautafel
Architektur: Rimpau Bauer Derveaux, Berlin
Projektbeteiligte: Bollinger + Grohmann, Frankfurt (Tragwerksplanung); Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Berlin (Landschaftsplanung); Weigelt Ingenieurgesellschaft, Köln (Gebäudetechnik); Nicky Schmidt, Berlin (Bauphysik); Akustik-ingenieurbüro Moll, Berlin (Schallschutz und Akustik)
Bauherr/in: Stadt Reinbek
Standort: Mühlenredder 45, 21465 Reinbek
Fertigstellung: 2023
Bildnachweis: David Hiepler, Berlin
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