Feuerlöscher
Feuerlöscher sind tragbare Feuerlöschgeräte, die
von Hand bedient werden können und im betriebsbereiten Zustand ein
Gesamtgewicht von nicht mehr als 20 Kilogramm haben. Sie sind als
Selbsthilfeeinrichtungen von anwesenden Personen einzusetzen, um
Brände in der Entstehungsphase zu löschen. Feuerlöscher enthalten
Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme
erzeugten Druck ausgestoßen wird:
- Bei Dauerdrucklöschern wird der zur Löschmittelförderung
benötigte Innendruck gemeinsam mit dem Löschmittel im hermetisch
verschlossenen Löschmittelbehälter bereitgestellt. Daraus ergibt
sich, neben einem geringeren Anschaffungspreis durch eine
einfachere, kostengünstigere Konstruktion, ein ohne Zeitverzögerung
möglicher Löscheinsatz. Dauerdrucklöscher unterliegen aufgrund
ihres Raumvolumens jedoch den Vorschriften zum Betrieb von
Druckbehältern und müssen daher zusätzlich einer regelmäßigen
Druckbehälterprüfung unterzogen werden. Auch wird bei jeder
zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers eine
Treibmittelerneuerung notwendig.
- Aufladelöscher erzeugen den zur Löschmittelförderung
benötigten Innendruck durch Freisetzung eines Druckgases aus einer
vom Löschmittelbehälter getrennten, separat innen- oder außen
liegenden Hochdruckflasche. Durch den sich erst vor dem
Löscheinsatz aufbauenden Druck im Löschmittelbehälter ergibt sich
eine minimale Zeitverzögerung beim Löscheinsatz. Der höhere
Anschaffungspreis amortisiert sich bereits nach wenigen Prüfzyklen
der zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers, da
die Füllung mit Treibmittel nur nach erfolgter Auslösung des
Löschers erfolgt. Auch unterliegt nur die leicht austauschbare
Treibmittelflasche den Vorschriften zum Betrieb von Druckbehältern.
Daher muss der eigentliche Feuerlöscher nicht einer regelmäßigen
Druckbehälterprüfung unterzogen werden.
Für Feuerlöscher ist eine amtliche Bauartprüfung und -zulassung erforderlich. Die Prüfung und Zulassung erfolgt nach DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher, die im Rahmen der Harmonisierung der Normung innerhalb der Europäischen Union die nationale DIN 14406 Tragbare Feuerlöscher ersetzt hat. Während die alte DIN 14406 zur Beurteilung der Güte eines Feuerlöschers die Löschmittelmenge heranzog, beurteilt die neue DIN EN 3 das tatsächliche Löschvermögen eines Feuerlöschers anhand von genormten Brandobjekten der Brandklassen A und B. Je nach Leistung des Gerätes und des Löschmittels kann das gleiche Löschvermögen auch mit einer geringeren Löschmittelmenge erreicht werden. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen auf Feuerlöschern nach DIN EN 3-7 Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen aufgedruckt. Die Zahl bezeichnet das Löschobjekt, der Buchstabe die Brandklasse. Das Zulassungskennzeichen ist auf dem Feuerlöscher anzubringen.
Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, wie z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies zwingend vorgeschrieben.
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