Feuerlöscher

Brandklassen und die geeigneten Feuerlöscher

Feuerlöscher sind tragbare Feuerlöschgeräte, die von Hand bedient werden können und im betriebsbereiten Zustand ein Gesamtgewicht von nicht mehr als 20 Kilogramm haben. Sie sind als Selbsthilfeeinrichtungen von anwesenden Personen einzusetzen, um Brände in der Entstehungsphase zu löschen. Feuerlöscher enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird:

  • Bei Dauerdrucklöschern wird der zur Löschmittelförderung benötigte Innendruck gemeinsam mit dem Löschmittel im hermetisch verschlossenen Löschmittelbehälter bereitgestellt. Daraus ergibt sich, neben einem geringeren Anschaffungspreis durch eine einfachere, kostengünstigere Konstruktion, ein ohne Zeitverzögerung möglicher Löscheinsatz. Dauerdrucklöscher unterliegen aufgrund ihres Raumvolumens jedoch den Vorschriften zum Betrieb von Druckbehältern und müssen daher zusätzlich einer regelmäßigen Druckbehälterprüfung unterzogen werden. Auch wird bei jeder zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers eine Treibmittelerneuerung notwendig.

  • Aufladelöscher erzeugen den zur Löschmittelförderung benötigten Innendruck durch Freisetzung eines Druckgases aus einer vom Löschmittelbehälter getrennten, separat innen- oder außen liegenden Hochdruckflasche. Durch den sich erst vor dem Löscheinsatz aufbauenden Druck im Löschmittelbehälter ergibt sich eine minimale Zeitverzögerung beim Löscheinsatz. Der höhere Anschaffungspreis amortisiert sich bereits nach wenigen Prüfzyklen der zweijährlichen sicherheitstechnischen Prüfung des Löschers, da die Füllung mit Treibmittel nur nach erfolgter Auslösung des Löschers erfolgt. Auch unterliegt nur die leicht austauschbare Treibmittelflasche den Vorschriften zum Betrieb von Druckbehältern. Daher muss der eigentliche Feuerlöscher nicht einer regelmäßigen Druckbehälterprüfung unterzogen werden.
Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Für Außenbereiche und Bereiche mit kalten Umgebungstemperaturen sind Feuerlöscher in frostgeschützter Ausführung erhältlich.

Für Feuerlöscher ist eine amtliche Bauartprüfung und -zulassung erforderlich. Die Prüfung und Zulassung erfolgt nach DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher, die im Rahmen der Harmonisierung der Normung innerhalb der Europäischen Union die nationale DIN 14406 Tragbare Feuerlöscher ersetzt hat. Während die alte DIN 14406 zur Beurteilung der Güte eines Feuerlöschers die Löschmittelmenge heranzog, beurteilt die neue DIN EN 3 das tatsächliche Löschvermögen eines Feuerlöschers anhand von genormten Brandobjekten der Brandklassen A und B. Je nach Leistung des Gerätes und des Löschmittels kann das gleiche Löschvermögen auch mit einer geringeren Löschmittelmenge erreicht werden. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen auf Feuerlöschern nach DIN EN 3-7 Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen aufgedruckt. Die Zahl bezeichnet das Löschobjekt, der Buchstabe die Brandklasse. Das Zulassungskennzeichen ist auf dem Feuerlöscher anzubringen.

Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, wie z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies zwingend vorgeschrieben.

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