Feuer- und Rauchschutzelemente

Verglaste Brandschutztüren mit Feststellanlage

Feuer- und Rauchschutzelemente sind Bauteile, die verhindern oder verzögern, dass sich Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes ausbreiten. Sie tragen maßgeblich zur Sicherheit in Bauwerken bei, indem sie Flucht- und Rettungswege schützen, die Ausbreitung eines Brandes begrenzen und die Arbeit der Feuerwehr unterstützen. Damit zählen sie zu den wichtigsten Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem Brandschutztüren und -tore, Rauchschutztüren, Brandschutzverglasungen, Abschottungen für Leitungsdurchführungen sowie Systeme zur Rauchlenkung. Sie werden in Wänden, Decken und anderen Gebäudestrukturen eingesetzt, um Brandabschnitte wirksam voneinander zu trennen.

Die Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzelemente ergeben sich aus verschiedenen rechtlichen Regelwerken und Normen. Zentrale Grundlage sind die Landesbauordnungen (LBO), die im Rahmen des Bauordnungsrechts festlegen, wann und wo solche Elemente zwingend einzubauen sind. Ergänzt werden diese Vorgaben durch die Musterbauordnung (MBO) sowie durch Sonderbauverordnungen, zum Beispiel für Krankenhäuser, Schulen oder Versammlungsstätten.

Für die technische Klassifizierung und Prüfung sind insbesondere folgende Normen von Bedeutung:

  • DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten (europäische Normenreihe, die zunehmend die DIN 4102 ersetzt und europaweit vergleichbare Standards schafft)
  • DIN 18095: Türen, Rauchschutztüren
  • DIN EN 1634: Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster- und Baubeschläge
Als Vorlage für die Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer dient die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB. Deren Neufassung von 2025 ist auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) abrufbar (siehe Surftipps). Das DIBt ist die zentrale Stelle für die bauaufsichtliche Regelung von Bauprodukten und Bauarten in Deutschland. Feuer- und Rauchschutzelemente dürfen in der Regel nur mit gültiger Zulassung (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder CE-Kennzeichnung) eingesetzt werden.

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Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Gemäß Bauregelliste sind Fahrschachttüren geregelte Bauprodukte (Abb.: Glasaufzug im Atrium Friedrichstraße in Berlin von gmp Architekten).

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Grundlegende Richtlinien und Normen

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Nach deutschem Baurecht müssen die im Bauwesen verwendeten Produkte den technischen Regeln der MVV TB entsprechen.

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