Fach-Information Nr. 0057 Schutz vor Absturz
Maßnahmenmatrix zur Absturzsicherung
Arbeitsunfälle verhindern – das ist das Ziel der Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet werden. Die wichtigsten Regelungen zum Arbeiten in großer Höhe vereint die Fach-Information Nr. 0057 Schutz vor Absturz – Maßnahmenmatrix, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Im September 2020 erschien die aktuelle Fassung.
Mehrere Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen wurden für die Maßnahmenmatrix betrachtet und die enthaltenen Anforderungen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Untergliedert ist sie in sieben Abschnitte, die verschiedene Arbeitsstellen bzw. Tätigkeiten betreffen:
- Stationärer Betrieb, Produktionsstätte
- Baustelle
- Maschinen oder maschinelle Anlagen
- Aufzug
- Instandhaltung baulicher Anlagen
- Verwendung von PSAgA
- Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
Rechtsgrundlage für den Abschnitt Baustelle sind die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Nr. 5.2, die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1 und die DGUV-Vorschrift 38. In der Tabelle aufgeführt sind zunächst Höhen und Grenzwerte, bei denen Maßnahmen notwendig sind, nachfolgend die Festlegungen für Schutzmaßnahmen. Dabei kann es sich um Vorrichtungen (Geländer), Auffangeinrichtungen (Netze) und Personenbezogene Maßnahmen (PSAgA) handeln. In einigen Fällen ist auch ein Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen möglich.
Die Maßnahmenmatrix kann kostenlos auf der Webseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall heruntergeladen werden (siehe Surftipps).