Europäische Technische Bewertung (ETA)

Die Europäische Technische Bewertung – kurz ETA (vom englischen „European Technical Assessment”) – bietet einen Weg zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, welche nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Rechtsgrundlage für das ETA-Verfahren ist die europäische Bauproduktenverordnung; diese hat den Rang eines europäischen Gesetzes mit direkter Geltung in den Mitgliedstaaten. Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung sind Produkte, die zum permanenten Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind, und deren Leistungen in Bezug auf die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke relevant sind.

Eine ETA kann sinnvoll sein, um die Leistungen für eine Verwendung nachzuweisen, die zur Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen notwendig sind. Die ETA ermöglicht es, die Angaben über das Produkt auf die Anforderungen in dem Mitgliedstaat abzustimmen, in dem das Bauprodukt vermarktet werden soll. Die Erteilung einer ETA ist auch möglich, wenn eine harmonisierte Norm in Vorbereitung ist; nicht aber, wenn ein Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck vollständig nach einer harmonisierten Norm bewertet werden kann. Im Gegensatz zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) sind Europäische Technische Bewertungen zeitlich unbefristet. Eine ETA gilt in der EU, den weiteren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in der Schweiz und der Türkei.

Eine ETA wird auf Grundlage einer technischen Spezifikation ausgestellt, welche die relevanten Bewertungsverfahren enthält. Diese Spezifikation wird als Europäisches Bewertungsdokument – oder kurz EAD (vom englischen „European Assessment Document") – bezeichnet. Derzeit werden auch noch Leitlinien für die europäische technische Zulassung (auch bekannt als ETAG) als EADs herangezogen. Wie harmonisierte Normen gelten EADs als harmonisierte technische Spezifikationen.

ETAs dürfen nur von sogenannten Technischen Bewertungsstellen ausgestellt werden, die von einem Mitgliedstaat für diese Aufgabe benannt wurden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist als Technische Bewertungsstelle im Bauproduktengesetz benannt.

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