Entfernung

Bei den Beschlägen bezeichnet die Entfernung (e) den Abstand von der Mitte der Schlossnuss (Drehachse des Türdrückers) bis zur Mitte des Profilzylinders (Drehachse des Schlüssels). Der Abstand wird in Millimetern angegeben. In DIN 18257 Baubeschläge - Schutzbeschläge - Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung ist für die Entfernung ein Abstand von 72 mm angegeben. Andere Maße sind möglich, bedürfen jedoch bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe einer besonderen Abstimmung.

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