Energieberatung

Agenturen, Architekten/Ingenieure und Handwerk

Energieberatung durch Agenturen

„Energieagenturen sind Unternehmen, die eine öffentliche, ideelle oder finanzielle Trägerschaft besitzen oder Aufgaben für die öffentliche Hand übernehmen", so Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Vereins der Energieagenturen Deutschlands (EAD).

Während die Deutsche Energie-Agentur (Dena) auf nationaler Ebene durch Information, Beratung und Pilotprojekte rund um die Themen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiesparen den politischen Boden bearbeitet, agieren kleinere Energieagenturen ergänzend dazu auf lokaler und regionaler Ebene.

Nur eine Kooperationen zwischen dem politischen Umfeld durch die Energieagenturen und den unterschiedlichen Gebäude- und Energieberatern bieten den Vorteil, das erforderliche umfangreiche Wissen zu bündeln und notwendige Diagnoseinstrumente gemeinschaftlich zu nutzen. Sie bilden die Grundlage dafür, das Thema Energie weiter in die Gesellschaft zu tragen und fachlich zu entwickeln.

Energieberatung durch Architekten und Ingenieure

Die Arbeit von Energieberatern und Energieagenturen ergänzt sich gegenseitig. Die Energieberatung der Architekten und Ingenieure setzt da ein, wo die Arbeit der Agenturen aufhört, nämlich in der Zusammenarbeit mit den eigentlichen Eigentümern der Gebäude. Da der Begriff Energieberater nicht geschützt ist, versuchen die unterschiedlichen Verbände und Institutionen die notwendige Qualifikation durch Zusammenschlüsse und Netzwerke für den Endkunden nachvollziehbar und verlässlich zu gestalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) knüpft seine Förderungen für „Vor-Ort-Beratung“ nicht nur an Rahmenbedingungen des Gebäudes und der Modernisierungsmaßnahme, sondern auch an die Qualität der Beratung. Die Bezuschussung der bauphysikalischen Bewertung des Gebäudes wird nur erteilt, wenn die Beratung von Ingenieuren oder Architekten erfolgt, die eine entsprechende Fortbildung und Qualifikation nachweisen können. Eine Überprüfung der Antragsberechtigung durch die Energieberater nimmt das Bundesamt ausschließlich im Zuge des ersten Förderantrages durch. Eine Beratung in diesem Rahmen muss sich auf das gesamte Gebäude erstrecken, wobei die Gebäudeteile der Außenhülle (Dach, Fassade, Boden) eine maßgebliche Rolle spielen.

Beratungsschwerpunkte der Vor-Ort-Beratung beim baulichen Wärmeschutz sind:

Das BAFA sieht in der Unabhängigkeit von Architekten und Ingenieuren einen wesentlichen Bestandteil der qualifizierten Beratung, wobei die Fortbildungsprogramme zum ‚Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk’ ebenfalls anerkannt wird.

Energieberatung durch das Handwerk

Die Gebäudeenergieberater des Handwerks (GEB) können die Einstellung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich einer kompetenten Energieberatung selbstverständlich nicht teilen. Sie vertreten den Standpunkt, dass sehr wohl neben den Architekten und Ingenieuren die Gebäudeenergieberater des Handwerks eine Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit sowie neutrale und objektive Energieberatung gewährleisten.

Der GEB führt Bestandsaufnahmen von Altbauten unter ökologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten durch und erstellt ein energetische Modernisierungskonzept.

Die Beratung wird mit den folgenden Schwerpunkten durchgeführt:

  • Energiesparberatung vor Ort
  • Heizungsdiagnose
  • Solarstromcheck
  • Solarwärmecheck
  • Wärmeschutzdiagnose
  • Feuchtediagnose
  • Gebäudeenergiegutachten

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