Einbruchschutz

Bei Gebäuden konzentrieren sich einbruchhemmende, technische Maßnahmen zunächst auf den Widerstand gegenüber versuchten Aufbruch, welcher zu mehr als 80% über Aufhebeln durchgeführt wird. Dabei übernehmen die mechanischen Verriegelungsvorrichtungen an Fenster, Türen und Toren wie Pilzkopfbeschläge oder Schlossriegel eine wesentliche Aufgabe. Der Schutz gegen versuchtes Aushebeln bezieht sich in erster Linie auf die Ausführung bzw. Wirksamkeit und Stabilität der Beschläge. Die Entwicklung der Beschläge und Verschlüsse befindet sich im Bereich Einbruchschutz in einem, zum Teil grundlegenden Wandel. Unter der Bezeichnung „Mechatronik“ werden überlieferte, mechanische Komponenten mehr und mehr mit elektronischen Steuerungs- und Überwachungsfunktionen kombiniert.

Alarmfenstergriff

Der Einbruchschutz unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Bereiche:

  • möglichst wirksamer Widerstand gegen Einbruch durch mechanische Verriegelungs- und Verschlusseinrichtungen
  • sowie elektronische Vorwarn- und Alarmsysteme

Einbruchhemmende Maßnahmen
Diese Maßnahmen konzentrieren sich darauf möglichst wirksamen Widerstand gegen versuchten Einbruch an Fenstern, Türen, Toren und weiteren Schwachstellen zu bieten und zwar in Form von mechanischen Verriegelungs- und Verschlusseinrichtungen. Die Beschläge und Schlösser übernehmen mit Verriegelungen, Bändern, verstärkten Schließblechen und Verschlüssen die eigentliche Aufgabe. Es wird angestrebt, dem Einbruchversuch über eine bestimmte Zeitspanne erfolgreich Widerstand zu leisten. In DIN EN 1627 wird der Grad der einbruchhemmenden Eigenschaften eines Bauteils in 6 unterschiedliche Widerstandsklassen eingeteilt. Gemäß den Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ist im privaten Bereich die Widerstandsklasse RC 2 in vielen Fällen ausreichend. Grundsätzlich hängt die zu vereinbarende Widerstandsklasse vom benötigten Schutzniveau ab.

Wichtig bei vertraglichen Vereinbarungen: Einbruchsichere Fenster, Türen, Tore und Außenbauteile gibt es nicht! Einbruchhemmung bedeutet, den Zeitraum vom Beginn des versuchten Aufbruchs bis zum erfolgten Einbruch so lange wie möglich zu verzögern.

Elektronische Vorwarn- und Alarmsysteme
- zum Teil mit Überwachungskameras - sind für den Schutz außerhalb des betreffenden Objektes im Einsatz. Eine Vorwarnung kann bereits vor der Berührung mit dem Gebäude bzw. mit den Außenbauteilen (Fenster, Türen, usw.) ausgelöst werden. Standardausführungen erzeugen Alarm in Form von Signaltönen, meistens in Verbindung mit Blinklichtsignalen. Im weiteren Ausbau der elektronischen Vorwarneinrichtungen können sofort Meldungen über BUS-Systeme oder ähnliche Übertragungen an programmierte Stellen (Polizei, Wachdienst, Nachbarn, Verwandte, usw.) weitergeleitet werden.

Elektronische Warn- und Alarmvorrichtungen können, auf Wunsch zusätzlich, in einbruchgefährdeten Bauteilen wie Türen, Fenstern, Nebeneingangstüren usw. alarmauslösend eingebaut werden. So reagieren Schloss- und Beschlagteile oder die eingesetzte Verglasung auf Erschütterungen und Schläge im Zusammenhang mit einem gewaltsamen Aufbruchversuch. Eine beliebte Alternative sind Alarmschleifen im Scheibenzwischenraum (SZR) von Mehrscheiben-Isoliergläsern. Alarmgebende Einrichtungen in der Ebene der Gebäudeaußenwand gehören ebenfalls zum Bereich der Alarm- und Vorwarnprozesse, auch wenn im letzteren Fall der Einbrecher bereits zur Tat schreitet. Die elektronische Vorwarnung verfolgt das Ziel, Einbrecher abzuschrecken und vor dem erfolgten Einbruch zu vertreiben sowie Polizei oder einen Wachdienst zu alamieren.

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