Durchsteckschloss
Türschloss mit Schließzwang
Durchsteckschlösser sind Relikte aus einer Zeit, in der es weder Gegensprechanlagen noch Mobiltelefone für die einfache wie schnelle Kommunikation gab. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt es als Sicherheitsmaßnahme, die Haustüren und Hofeinfahrten der Berliner Mietshäuser mit Seitenflügeln und mehreren Höfen abends abzuschließen. Diese Maßnahme war jedoch abhängig von der Disziplin der oft sehr zahlreichen Mieter oder der ständigen Kontrolle durch einen Hausmeister.
Der Schlossermeister Johannes Schweiger entwickelte 1912 deshalb ein besonderes Schloss mit zwei Schlüssellöchern und einem dazugehörigen Schlüssel mit zwei Bärten. Als Material wählte der Inhaber der Berliner Schlosserfirma Alfred Kerfin & Co ursprünglich Messing. Das sogenannte Kerfinschloss wurde patentiert und war bis etwa in die 1980er-Jahre in Berlin weit verbreitet. Durch den Einbau von Klingeltableaus mit Gegensprechanlagen und Zylinderschlössern ist es heute nur noch sehr selten zu finden.
Der Schließzwang gibt die Funktionsweise des Schlosses vor. Der Schlüssel wird in eines der beiden Schlüssellöcher gesteckt und dann um einen Dreiviertelkreis gedreht, um das Schloss mitsamt des Türflügels zu öffnen. Anschließend wird der Schlüssel waagerecht zur anderen Türblattseite durchgeschoben, wodurch der zweite Bart nun in das Schloss greift. Erst wenn der Schlüssel erneut um einen Dreiviertelkreis zum Schließen des Schlosses gedreht ist, die Tür also wieder verschlossen ist, kann der Schlüssel herausgezogen werden.
Ohne einen sogenannten Doppelbartschlüssel kann also niemand das
Haus oder die Hofanlage betreten oder verlassen.
Durchsteckschlösser sind somit nicht für Ausgänge von
Mehrfamilienhäusern und generell bei Fluchtwegen geeignet. Für die
Lösung dieses Konflikts insbesondere in Notfällen – also einem
außenseitigen Verschluss bei einer innenseitigen
Öffnungsmöglichkeit auch ohne Schlüssel – werden heute
Panikschlösser empfohlen.
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