DIN 18532 – Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen

Im Zusammenhang mit dem neu herausgegebenen Normenpaket zur Bauwerksabdichtung gilt seit Juli 2017 die DIN 18532: Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton, die zuvor durch die nun veraltete Leitlinie 18195-5 des Deutschen Instituts für Normung geregelt wurde. Die neue Norm wurde um Brückenbauten ergänzt, die nicht unter die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums fallen. Sie gliedert sich in folgende sechs Teile:

  • Teil 1:  Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2:  Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenschweißbahn und einer Lage Gussasphalt
  • Teil 3:  Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen
  • Teil 4:  Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
  • Teil 5:  Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoffbahn
  • Teil 6:  Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Die Teile 2 bis 6 werden immer in Kombination mit den Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätzen aus Teil 1 angewendet; Teil 1 der DIN 18532 ist somit als „Überbau“ anzusehen.

Differenzierung zur DIN 18533
Die DIN 18532 bezieht sich auf Bauten, die nicht von der DIN 18533 abgedeckt werden oder unter die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) fallen. Das sind unter anderem:

  • Parkgaragen (Zwischenetagen, Freidecks)
  • Brücken, die nicht unter die ZTV-ING fallen (Fuß-Radwegbrücken; ggf. Straßenbrücken)
  • Durchfahrten
  • Kellerdecken über genutztem Hof

Bereiche, die wasserundurchlässige Betonteile haben, die konstruktiv, statisch und werkstofftechnologisch besondere Maßnahmen erfordern, fallen ebenfalls nicht unter die DIN 18532. Das gilt auch für Eisenbahnbrücken und andere Ingenieurbauwerke des Schienenweges. Andere Vorgaben müssen weiterhin beachtet werden.

Es gibt in der Leitlinie eine klare Abgrenzung zwischen dem Schutz des Bauwerks und des Bauteils. Die Abdichtungen der DIN 18532 betreffen nur den Schutz des Bauwerks in Bezug auf das Eindringen von Wasser, und nicht Einwirkungen gegenüber dem Bauteil wie zum Beispiel aggressive Salze, Eis oder Frost. Um die Beständigkeit des Bauwerks zu garantieren, müssen weitere Normen und Regelungen bezüglich des Bauteilschutzes berücksichtigt werden.

Teil 1 der Norm beinhaltet außerdem generelle Anforderungen bezüglich

  • Abdichtung
  • Untergrund
  • weitere Schichten
  • Wärmedämmung
  • Lastverteilung

Die Einteilung in vier Nutzungsklassen, welche die mechanische Einwirkung auf die Abdichtung definieren, lautet wie folgt:

  • N1-V – Beanspruchung durch Verkehr gering
  • N2-V – Beanspruchung durch Verkehr mittel
  • N3-V – Beanspruchung durch Verkehr hoch
  • N4-V – Beanspruchung durch Verkehr sehr hoch

und jeweils die Bauweise „mit Wärmedämmung“ bzw. „ohne Wärmedämmung“.

Definition der Rissklassen:

  • R0-V keine Risse
  • R1-V Risse bis 3 mm
  • RÜ0-V Rissüberbrückungsklassen (RÜ0-V / RÜ1-V)

Werden bei abzudichtenden Bauwerken Bitumenbahnen genutzt, entspricht die Abdichtungsklasse immer RÜV-1, es können also Risse gemäß R1-V überbrückt werden. Innerhalb eines ruhenden Fluids kann durch die Gravitation ein Druck entstehen, welcher hydrostatischer Druck genannt wird. Um diesen so gering wie möglich zu halten, schreibt auch hier die Norm ein Gefälle der Abdichtungsebene von mind. 2,5  Prozent vor. Wenn das nicht gewünscht ist, kann durch eine höhere Zuverlässigkeit der Abdichtungsebene das Gefälle verringert werden. Belagsfugen helfen gegen Pfützen, falls die Nutzungsebene nicht auch mindestens auch 2,5 Prozent Gefälle hat.

Verwendung der Abdichtungsbauarten, Nutzungsklassen und Bauarten in den Teilen 2 bis 6 der DIN 18532

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