Der notwendige Flur – das unbekannte Wesen

Fachbeitrag in Ausgabe 5.2022 des Feuertrutz Magazins

Der Begriff „notwendiger Flur“ sorgt immer wieder für Diskussionen und Unklarheiten unter Planern. Ein Fachbeitrag von Matthias Dietrich in Ausgabe 5.2022 des Feuertrutz Magazins widmet sich den gesetzlichen Anforderungen, um für mehr Transparenz und Klarheit zu sorgen. „Der notwendige Flur – das unbekannte Wesen” lautet der Titel des Artikels, der zweiteilig konzipiert ist.

Die Bezeichnung „notwendiger Flur“ ist baurechtlich besetzt und in §36 der Musterbauordnung (MBO) klar geregelt und definiert. Für Verwirrung sorgt der gleiche Begriff in anderen Regelwerken wie der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie oder der Muster-Feuerungsverordnung. Unbedingt zu beachten ist, dass ein notwendiger Flur in diesen Regeln nicht identisch mit dem der MBO ist.

Gemäß §36 der Musterbauordnung sind notwendige Flure jene Flure, welche als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen bzw. Nutzungseinheiten zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie führen. Sie sind somit integraler Bestandteil der sicheren Entfluchtung von Gebäudenutzern im Brandfall. Im Umkehrschluss sind notwendige Flure dort eben nicht notwendig, wo es innerhalb eines Gebäudes (oder einer Nutzungseinheit) keine Aufenthaltsräume gibt. Ebenso ist innerhalb der MBO bzgl. notwendiger Flure nicht geregelt, sollten Rettungswege beispielsweise nicht zu Treppenräumen oder ins Freie führen, sondern zu Anleiterstellen.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass ein Gebäude grundsätzlich über notwendige Flure verfügen muss. Jedoch regelt §36 der MBO nur, unter welchen Umständen vorhandene Flure als notwendige Flure ausgebildet werden müssen. Wo und wann notwendige Flure vorzusehen sind, regelt die MBO im Weiteren in den Definitionen der Gebäudeklassen. So sind Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ausgenommen, ebenso wie Nutzungseinheiten, die kleiner als 200 Quadratmeter sind (bzw. bei Büro- und Verwaltungsnutzung kleiner als 400 Quadratmeter) und Wohnungen im Allgemeinen. Flure in Wohnungen sind damit grundsätzlich keine notwendigen Flure im Sinne der MBO.

Alleine eine Überschreitung der Flächen von 200 bzw. 400 Quadratmetern erfordert aber noch nicht, dass Rettungswege über einen notwendigen Flur geführt werden müssen – dieser also ggf. zwingend erst zu schaffen ist. Hier liegt ein häufiges Missverständnis: Nur wenn ein notwendiger Flur im Rahmen des Brandschutzkonzeptes erforderlich ist, muss er auch den Kriterien der MBO entsprechen. Das heißt, wenn der Bauherr keinen notwendigen Flur plant (weil beispielsweise der Rettungsweg über benachbarte Räume sichergestellt ist), dann gibt es auch keinen notwendigen Flur nach §36 MBO.

Weit verbreitet zudem das Gerücht, dass sich innerhalb notwendiger Flure keinerlei Einbauten, Leitungen oder potenzielle Brandlasten wie Mülleimer, Kopierer, Mobiliar befinden dürfen. Richtig ist, dass die MBO hierzu keinerlei Regelungen trifft. Dies eröffnet einen gewissen Gestaltungsspielraum, solange die effektiv nutzbare Rettungswegbreite nicht eingeschränkt wird. Zwar kann es in einigen Bundesländern hierzu individuelle Regelungen im Rahmen von Verordnungen geben, bauordnungsrechtlich bestehen in den meisten Bundesländern aber keine abschließenden Regelungen, die über die Vorgaben der Musterbauordnung und dementsprechend der Landesbauordnungen hinausgehen.

Im zweiten Teil der Artikelreihe widmet sich Autor Matthias Dietrich in Ausgabe 6.2022 den Schutzzielen notwendiger Flure und eventuellen Abweichungstatbeständen.

Fachwissen zum Thema

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flucht-/​Rettungswege

Notwendige Flure

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