CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten. Das CE-Zeichen (ursprünglich für CE = communautés européennes) ist das Konformitätszeichen nach der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO).

Bauprodukte dürfen nur mit CE-Kennzeichnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Türkei verkauft werden. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt die Anforderungen der BauPVO sowie der harmonisierten europäischen Produktnormen erfüllt.

Fachwissen zum Thema

In großen öffentlichen Gebäuden oder in Gebäuden, bei denen in einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik zumindest wahrscheinlich ist, werden Paniktüranlagen eingesetzt.

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Normen im Detail

DIN EN 1125: Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange

Normen im Detail

DIN EN 13659 Abschlüsse außen und Außenjalousien - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

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