Brandverhalten von Parkett

Im Brandfall ist die Beanspruchung bei Holzfußböden anders als bei Wänden und Decken, die Flammenausbreitung ist geringer. In der Regel wird Holz nach DIN 4102-4 als normal entflammbar eingestuft (B2). Die Ausnahmen sind Eichenparkett aus Parkettstäben sowie Parkettriemen nach DIN 2080-1 und Mosaik-Parkettlamellen nach DIN 280-2, jeweils auch mit Versiegelungen, die als schwer entflammbar klassifiziert (B1) werden. Dies gilt auch für andere Parkettböden aus Eiche, die allerdings eine Nutzschicht von mindestens 8 mm haben müssen.

Eichenparkett im Fischgrätmuster verlegt

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Holzfußböden

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