Brandschutzpläne
Ein Brandschutzplan ist in Deutschland kein genormter Begriff. Laut Brandschutzatlas vom Feuertrutz Verlag sind Brandschutzpläne Visualisierungspläne, die dem Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis zugeordnet sind. Der Begriff Brandschutzplan wird teilweise auch als übergeordneter Begriff für die Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne benutzt.
Brandschutzvisualisierungsplan
Der Brandschutzplan als Visualisierungsplan im Kontext des
Brandschutznachweises ist ein Grundrissplan (oder auch Schnitt), in
dem die brandschutztechnischen Anforderungen an die
raumabschließenden Bauteile (Wände, Öffnungen), die Rettungswege
(notwendiger Flur, 1. RW, 2. RW) sowie alle maßgeblichen
Alarmierungseinrichtungen (Hausalarmanlage, Brandmeldeanlage) des Gebäudes farblich
dargestellt sind. Sie werden im Format DIN A4 oder DIN A3 und wenn
möglich im Maßstab 1:100 (formatfüllend) erstellt. Eine
Fortschreibung dieser Visualisierungspläne nach dem Planungsprozess
dient der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen oder auch
von Feuerwehrplänen. Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie für Sonderbauten gehören
Brandschutzvisualisierungspläne zu den Prüfunterlagen der
Genehmigungsplanung. Die Pläne sind für die Bauausführung
unerlässlich und dienen nach der Fertigstellung des Gebäudes auch
dem Betreiber zur Umsetzung des organisatorischen Brandschutzes. Der
Visualisierungsplan wird von dem Ersteller des Brandschutzkonzeptes
(Architekt oder Brandschutzsachverständiger) aufgestellt.
Flucht- und Rettungspläne
sind in Sonderbauten und nach Arbeitsrecht (u.a. ASR A1.3)
erforderlich. Sie dienen den anwesenden Personen zur Eigenrettung
und ggf. auch als Orientierung für die Feuerwehr, wenn keine
Feuerwehrpläne für das Gebäude vorhanden sind. Sie werden gemäß DIN
ISO 23601 im Format DIN A3 (in Einzelräumen auch DIN A4 zulässig)
in den Maßstäben 1:100, 1:250 oder 1:350 erstellt.
Feuerwehrpläne
Im Brandfall ist es wichtig, dass die alarmierte Feuerwehr eine
effektive Personenrettung und Brandbekämpfung durchführen kann.
Dazu sind die schnelle Orientierung der Feuerwehrleute an der
Einsatzstelle sowie ausreichende Kenntnisse über den baulichen
Brandschutz und spezifische Gefahrenpunkte des Gebäudes notwendig.
Feuerwehrpläne ermöglichen durch ihre Visualisierung und textliche
Erläuterung dafür einen schnellen Überblick. Der Begriff
„Feuerwehrplan“ ist im Baurecht verankert. Diese Pläne werden
in den Sonderbauverordnungen (z.B. Versammlungsstättenverordnung,
Verkaufsstättenverordnung etc.) gefordert und können auch als
zusätzliche Auflage von der Bauordnungsbehörde in der
Baugenehmigung gefordert werden, wenn es die Gebäudespezifik
verlangt (z.B. unübersichtliche Objektausdehnung, erhöhte
Personengefährdung, Kompensationsmaßnahme). Die Bestandteile und
Gestaltung eines Feuerwehrplans sind in der DIN 14095
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen definiert und beinhalten
neben Angaben zum Objekt (Art, Nutzung) einen Übersichtsplan,
Lageplan, Geschosspläne und bei Bedarf Sonderpläne (z.B.
Entwässerungsplan, Entrauchungsplan). Sie werden im Format DIN A3
oder A4 formatfüllend erstellt. (Weitere Informationen siehe
Feuerwehrplan im Kapitel „Organisatorischer Brandschutz“).
Ergänzend zu Feuerwehrplänen werden Feuerwehr-Einsatzpläne und
Feuerwehr-Laufkarten (nach DIN 14675)
erstellt.
Wenn von Bauherren Brandschutzpläne gefordert werden, ist ggf.
zu prüfen, ob es sich um Visualisierungspläne oder um Flucht- und
Rettungspläne bzw. Feuerwehrpläne handelt.
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