Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen
Merkblatt der Fachkommission Bauaufsicht vom Mai 2026
Mit dem beschleunigten Ausbau der Solarenergie rücken Fragen des Brandschutzes zunehmend in den Fokus. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gelten zwar grundsätzlich als sichere und langlebige Gebäudetechnik, ihre Installation kann jedoch bauordnungsrechtliche Schutzziele berühren. Gerade für Dächer und Fassaden gelten bestimmte Anforderungen, welche eine Brandausbreitung verhindern und den Zugang der Feuerwehr ermöglichen sollen. Die Fachkommission Bauaufsicht hat zu diesem Thema im Mai 2026 das Merkblatt Hinweise zur Errichtung von Photovoltaikanlagen herausgegeben.
Die Hinweise betreffen sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude und gelten unabhängig davon, ob die Errichtung der Anlagen verfahrensfrei erfolgen darf. Schwerpunkt der Publikation sind Abstände zu Brandwänden, die Unterteilung großflächiger Dachanlagen, die Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten sowie die Wechselwirkungen mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
Bei großflächigen Dachanlagen lassen sich die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erfüllen, wenn die Belegungsflächen durch Freistreifen unterteilt und für die Feuerwehr zugänglich bleiben. Aufbauten im Umfeld von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können deren Wirksamkeit beeinträchtigen, weshalb eine sorgfältige Abstimmung der Anlagen erforderlich ist.
Das neunseitige Merkblatt richtet sich an alle Baubeteiligten, um diese bei der Errichtung von PV-Anlagen im Einklang mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu unterstützen. Auf der Webseite der Bauministerkonferenz (siehe Surftipps) steht die Pdf-Datei zum Download kostenfrei zur Verfügung.
Tipps zum Thema
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com