Brandschutz bei Fußböden

Das Verhalten im Brandfall ist für Bauprodukte eine wesentliche und sicherheitsrelevante Eigenschaft und wird in der CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge erfasst. Regelungen hierzu sind in der europäischen Bauproduktenverordnung getroffen. Entscheidend für diese Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes ist, in welchen Bereichen der Belag verlegt werden soll.

Im privaten Wohnbereich wird in Deutschland üblicherweise für Bodenbeläge die Baustoffklasse (umgangsprachlich auch Brandklasse genannt) Efl gefordert. Diese Eignung kann zum einen durch die Materialzusammensetzung und die Konstruktion und zum anderen durch den sogenannten Kleinbrennertest nach EN ISO 11925-2 Prüfungen zum Brandverhalten - Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung nachgewiesen werden. Dabei wird die Entzündbarkeit eines Bodenbelages ermittelt.

Im Objektbereich (Hotel, Theater, Kino, öffentliche Gebäude etc.) werden vielfach erhöhte Anforderungen an das Brandverhalten gestellt. Üblicherweise wird hier die Baustoffklasse Cfl-s1 gefordert (siehe Piktogramm). Nachgewiesen werden kann diese Eigenschaft durch eine Klassifizierung gemäß EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Die Klassifizierung beruht auf dem so genannten Radiant-Panel-Test nach EN ISO 9239-1. Dabei werden die kritische Strahlungsintensität und das Integral der Lichtschwächung gemessen, die im realen Brandfall ein Maß für die Gefährdung von Menschen und Gebäuden darstellen.

In Aufenthaltsräumen mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen genügt eine Klassifizierung des Belages nicht, es muss eine bauaufsichtliche Zulassung für das entsprechende Bauprodukt vorliegen. Diese wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach entsprechender Prüfung und Begutachtung vergeben. Im Rahmen bauaufsichtlicher Zulassungen findet nicht nur eine Erstprüfung des Produktes statt, sondern es werden sowohl die Produkte als auch die Unternehmen, die solche Produkte herstellen, regelmäßig überwacht. Diese Aufgabe übernehmen die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen. Erkennbar sind Produkte, die eine bauaufsichtliche Zulassung haben, an dem Ü-Zeichen, mit dem die Hersteller entsprechende Produkte kennzeichnen dürfen bzw. an den entsprechenden Übereinstimmungszertifikaten.

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