BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
Die BGR/GUV-R 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore war eine eine Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung, die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore festlegte, um Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden. Ebenso waren Anforderungen an Beschläge bei automatisierten Anlagen darin aufgeführt.
Die BGR/GUV-R 232 ist nicht mehr gültig. Sie wurde nach Veröffentlichung entsprechender Arbeitsstättenregeln (ASR) zurückgezogen, um Doppelregelungen zu vermeiden. Im Rahmen eines Kooperationsmodells zwischen Staat und Unfallversicherung wurden die wesentlichen Inhalte des Regelwerks in folgende Arbeitsstättenregeln übernommen:
- ASR A1.7 „Türen und Tore“
(veröffentlicht 2009, zuletzt geändert 2010)
regelt u. a. Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Tore - ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige
Wände“
(veröffentlicht 2012)
enthält die maßgeblichen Anforderungen an kraftbetätigte Fenster