BGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen mit Rutschgefahr

Die Bodenbeschaffenheit spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Rutschgefahr in Arbeitsräumen zu verhindern und damit die Sicherheit zu erhöhen. Denn Rutschunfälle hängen vom Material und der Oberflächenstruktur des Belages ab, vom Grad der Verschmutzung und von der Verkehrswegführung.

Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr bündelt sämtliche Informationen zur Rutschhemmung von Bodenbelägen in nass belasteten Arbeitsräumen. Dazu gehört beispielsweise die Einteilung der Bodenbeläge nach dem R-Wert nach DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen. Zur Bestimmung des Wertes werden auf einer schiefen Ebene mit einem standardisierten Schuh und Gleitmittel die Rutschhemmungsklassen R9 (geringste Rutschhemmung) bis R13 (höchste Rutschhemmung) bestimmt. Weitere bauliche Anforderungen an Fußböden, wie z.B. zu Stolperstellen oder Ablaufrinnen sowie Hinweis zu Reinigung und Pflege sind ebenfalls in der BGR enthalten.

Aus dem Inhalt der BGR 181:

  • Anwendungsbereich
  • Rutschhemmende Fußböden und Bewertung der Rutschgefahr
  • Rutschhemmende Bodenbeläge (Art der Bodenbeläge, Prüfung und Beurtseilung der Rutschhemmung, Prüfung des Verdrängungsraumes, Auswahl geeigneter Bodenbeläge, Nachträgliche Verbesserung der Rutschhemmung von Bodenbelägen)
  • Weitere bauliche Anforderungen an Fußböden
  • Weitere betriebliche Anforderungen an Fußböden (Reinigung und Pflege, Organistatorische Maßnahmen)
  • Anhänge zu den Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen, Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen sowie ein Bezugsquellenverzeichnis
Die BGR kann auf den Webseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung kostenlos abgerufen werden (siehe Surftipps). Auf der BGR 181 basiert eine Positivliste geprüfter Bodenbeläge (Kennzahl 560210/1), die das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) jährlich herausgibt.

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