Beurteilung von Bruchbildern

Bei Schadensfällen an Glasbauteilen stellt sich immer die Frage nach der Ursache. Wurde der Schaden durch eine kalkulierbare Beanspruchung, wie z.B. den Einwirkungen aus Wind, Schnee und Eigengewicht, verursacht oder durch konstruktiv vermeidbare Zwängungen, Vandalismus oder andere Gewalteinwirkungen? Eine häufige Schadensursache sind lokale Stöße und Schläge auf die Glasoberfläche durch Hagelschlag, Stein- oder Ballwurf, Vogelflug und der Anprall von Personen.

Bruchspiegel (Radius ca. 2 mm)
Bruchursprung und Laufrichtung des Risses an einer Glaskante (Wallner-Linien)
Sichtbar gemachter Bruchursprung und Wallner-Linien im Bereich eines Hinterschnittdübels

Zur Beurteilung der Schadensursache kann das Bruchbild der Scheibe wertvolle Hinweise liefern. Bei Floatglas und teilvorgespanntem Glas (TVG) kann der Bruchursprung in der Regel einfach aus der Art der Rissverzweigung und der Struktur der Bruchoberfläche bestimmt werden. Direkt um den Bruchursprung herum bildet sich eine kleine, nahezu glatte Bruchfläche (Bruchspiegel). Mit zunehmender Entfernung vom Bruchursprung wird das Bruchbild zunächst rau (Rauzone) und dann wellig mit einer steigenden Tendenz zur Bildung von Sekundärrissen bzw. Rissverzweigung. Bei idealen Bruchspiegeln lässt sich aus dem Bruchspiegelradius mit empirisch ermittelten Formeln der Bruchmechanik die Bruchspannung ermitteln.

Fachwissen zum Thema

Sicherheitsglas sorgt bei Überkopfverglasungen und Brüstungen dafür, dass Glasscheibe und Scherben beim Bruch in ihrer Verankerung bleiben und nicht herunterfallen.

Sicherheitsglas sorgt bei Überkopfverglasungen und Brüstungen dafür, dass Glasscheibe und Scherben beim Bruch in ihrer Verankerung bleiben und nicht herunterfallen.

Herstellung/​Eigenschaften

Festigkeit von Glas

Herstellung

Herstellung

Basisgläser

Floatglas

Repräsentatives Bruchbild von teilvorgespanntem Glas (TVG) nach DIN EN 1863

Repräsentatives Bruchbild von teilvorgespanntem Glas (TVG) nach DIN EN 1863

Funktionsgläser

Teilvorgespanntes Glas (TVG)

Sicherheit/​Tragfähigkeit

Zwängungsbeanspruchungen