Belüftetes Dach (III): Dampfsperre

Bei belüfteten Dachkonstruktionen ist auf eine einwandfreie Ausbildung der Dampfsperre zu achten. Die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz enthält dafür folgende Anforderungen:

  • Bei Einbau einer relativ dichten Dampfsperre (sd > 100 m) darf der Wärmedurchlasswiderstand der darunter liegenden Schichten nicht mehr als 20% des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen. Damit soll eine Tauwasserbildung unter der Dampfsperre ausgeschlossen werden.

  • Der Dampfsperrwert sd der unterhalb der Dämmschichten angeordneten Bauteilschichten beträgt in Abhängigkeit zu der Sparrenlänge a:
    a < 10 m: sd > 2m
    a < 15 m: sd > 5 m
    a > 15 m: sd > 10 m
Entscheidend ist hier der Hinweis, dass die erforderliche Luftdichtigkeit, deren Funktion die Dampfbremse/-sperre mit übernehmen kann, auch bei belüfteten Konstruktionen unbedingt berücksichtigt werden muss.

Eine belüftete Konstruktion kann keine mangelnde Luftdichtigkeit auffangen.

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