Belüftetes Dach (III): Dampfsperre
Bei belüfteten Dachkonstruktionen ist auf eine einwandfreie Ausbildung der Dampfsperre zu achten. Die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz enthält dafür folgende Anforderungen:
- Bei Einbau einer relativ dichten Dampfsperre (sd > 100 m)
darf der Wärmedurchlasswiderstand der darunter
liegenden Schichten nicht mehr als 20% des
Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen. Damit soll eine
Tauwasserbildung unter der Dampfsperre ausgeschlossen werden.
- Der Dampfsperrwert sd der unterhalb der Dämmschichten
angeordneten Bauteilschichten beträgt in Abhängigkeit zu der
Sparrenlänge a:
a < 10 m: sd > 2m
a < 15 m: sd > 5 m
a > 15 m: sd > 10 m
Eine belüftete Konstruktion kann keine mangelnde Luftdichtigkeit auffangen.