Bauregelliste - Bauprodukte aus Glas

Die Bauregellisten (BRL) waren bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Sie wurden bis 2015 halbjährlich aktualisiert und zum Stand 2015/2 eingefroren. Letztmalige wichtige Änderungen erfolgten 2016/1 und 2016/2. Mit Wirkung zum 1. April 2019 wurden die Bauregellisten A, B und C aufgehoben. An die Stelle der Bauregellisten tritt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

In der Bauregelliste waren die durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten geregelten und nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten sowie die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet.

Die Bauregelliste A galt nur für Bauprodukte und Bauarten im Sinne der Begriffsbestimmung der Landesbauordnungen. Die für die Bemessung und Ausführung der baulichen Anlagen zu beachtenden technischen Regeln, die als Technische Baubestimmungen öffentlich bekannt gemacht sind, blieben hiervon unberührt.

Die Bauregelliste setzte sich zusammen aus den Teilen A (Teil 1, Teil 2 und Teil 3), B (Teil 1 und Teil 2) und C. Die Gliederung war wie folgt:

  • Bauregelliste A Teil 1 - geregelte Bauprodukte
  • Bauregelliste A Teil 2 - nicht geregelte Bauprodukte
  • Bauregelliste A Teil 3 - nicht geregelte Bauarten
  • Bauregelliste B Teil 1 - Bauprodukte, welche die harmonisierten Vorgaben der europäischen Bauproduktenverordnung erfüllen
  • Bauregelliste B Teil 2 - Bauprodukte, die außerhalb des Regelungsbereiches der Bauproduktenverordnung liegen und in anderen Richtlinien bestimmt sind, z.B. Maschinen- oder Gasgeräterichtlinie
  • Bauregelliste C - Bauprodukte, für die es weder Technische Bestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben

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