Bauphysikalische Anforderungen bei Gründächern
Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtheit
Ein Flachdach muss nicht nur dicht sein, sondern auch einen entsprechenden Wärmeschutz bieten. Hierzu sind Wärmedämmungen vorzusehen, die den Wärmedurchgang von geheizten Innenräumen an die kalte Außenluft entsprechend den Anforderungen der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden sowie des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) begrenzen. Ab 01. Januar 2027 sind Vorgaben aus der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzen.
Für den baulichen Wärmeschutz ist aktuell insbesondere die DIN 4108-2:2026-05 maßgebend. Sie legt den Mindestwärmeschutz von Bauteilen und im Bereich von Wärmebrücken sowie die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz fest. Mit der Neuausgabe wurden unter anderem die Mindestanforderungen überarbeitet und für den Mindestwärmeschutz eine alternative Nachweismöglichkeit über die Einhaltung von Mindestoberflächentemperaturen aufgenommen. Eine Dachbegrünung kann bei der Wärmeschutzberechnung mit in Ansatz gebracht werden, wenn diesbezüglich eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Die Wärmedämmschicht ist von der Druckfestigkeit her auf die zu erwartende Belastung abzustimmen.
Durch geeignete und einwandfrei verlegte Dampfsperren bzw. durch Hinterlüftung ist dafür zu sorgen, dass es nicht zu unzulässiger Kondensatanreicherung im Dachschichtenpaket kommt. Für den klimabedingten Feuchteschutz ist aktuell die DIN 4108-3:2024-03 maßgebend. Die feuchtetechnische Unbedenklichkeit von Konstruktionen wird darin je nach Anwendungsfall über nachweisfreie Konstruktionen, das Periodenbilanzverfahren oder eine hygrothermische Simulation beurteilt. Für nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtung wurden zusätzliche Konstruktionsbeispiele aufgenommen.
Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden enthält die DIN 4108-7:2026-04. Neu aufgenommen wurden dort unter anderem ein Luftdichtheitskonzept sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Planung und Ausführung. Ein abgedichtetes Dach – ob begrünt oder nicht – verzeiht im Vergleich zu einem mit kleinformatigen Platten gedeckten Dach diesbezüglich kaum Fehler.
Bei Umkehrdächern befindet sich die Dachabdichtung unterhalb der Dämmebene. Für diese Konstruktionsweise mit Begrünung ist eine allgemeine Bauartgenehmigung des DiBt erforderlich (siehe Surftipps). Es ist darauf zu achten, dass keine die Dampfdiffusion behindernden Schichten auf die dort verwendeten Wärmedämmplatten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS oder XPS) aufgebracht werden. Eventuell erforderliche Wurzelschutzfolien sind deshalb direkt auf der Dachabdichtung zu verlegen. Auf wasserspeichernde Schutzmatten ist auf Umkehrdächern ebenso zu verzichten wie auf einen flächigen Wasseranstau. Wasserspeicherung in den oberseitigen Mulden von Dränelementen stellt jedoch kein Problem dar.
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