Barrierefreie bzw. schwellenlose Übergänge auf Dachterrassen

Der Zugang zu Dachterrassen wird immer öfter schwellenfrei bzw. barrierefrei ausgeführt. Die DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen legt zur Barrierefreiheit fest, dass sich ein Gebäude von Menschen jeden Alters und unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzen lässt. In allen öffentlichen Neubauten müssen diese Grundsätze verbindlich umgesetzt werden, und auch private Bauherren tendieren immer häufiger zum barrierefreien Übergang.

Öffentliche Gebäude sollen Menschen jeden Alters und unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich uns nutzbar sein: Rampe zur Erschließung des America’s Cup Building „Veles e Vents“ im spanischen Valencia (David Chipperfield Architects, 2006).
Um einen dichten Türanschluss zu gewährleisten, muss die wasserführende Ebene ein erhöhtes Gefälle vom Gebäude weg aufweisen.

Eine Schwellenhöhe von maximal zwei Zentimetern gilt als barrierefrei, muss aber im Hinblick auf die fachgerechte Ausführung und Abdichtung laut Flachdachrichtlinie als Sonderkonstruktion betrachtet werden. Um einen dichten Türanschluss zu gewährleisten, gilt es zu beachten, dass die wasserführende Ebene ein erhöhtes Gefälle vom Gebäude weg aufweist. Zudem sind wannenförmige Entwässerungsroste (gegebenenfalls beheizt) mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung anzuordnen. Eine Überdachung bietet Schlagregen- und Spritzwasserschutz.

Die Notentwässerung ist so tief anzuordnen, dass sich an der Türschwelle bei Verstopfung der Hauptentwässerung kein Wasser anstaut. Weiterhin ist eine zusätzliche Abdichtung im Innenraum im Bereich der Türschwelle mit gesonderter Entwässerung erforderlich. Soll eine uneingeschränkte Barrierefreiheit nach DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen erreicht werden, das heißt, ein komplett schwellenloser Übergang zwischen Innen- und Außenraum, kommen spezielle Tür- und Rahmenelemente mit Magnet-Doppeldichtungen gegen Schlagregen zum Einsatz. Bei diesen sind bereits Dach- und Dichtungsbahnanschlüsse integriert. Zudem muss zwischen einer mäßigen bzw. hohen Beanspruchungsart unterschieden werden.

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach- Wand- und Abdichtungstechnik ZVDH hat die Planungshilfe „Barrierefreie Übergänge bei Dachterrassen und Balkonen“ erstellt. Diese gilt in Verbindung mit der Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie. Sie bietet Hilfestellung zu dauerhaften und funktionsfähigen Anschlüssen und zeigt durch Abbildungen auf, welche Roste bzw. Rostbreiten erforderlich sind, wie und wo Haupt- und Notentwässerungen zu planen sind, und welches Gefälle in der Abdichtung in Bezug zum Aufbau des Nutzbelags beachtet werden muss. Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Flachdachrichtlinie sollen die Inhalte der Planungshilfe entsprechend eingearbeitet und barrierefreie Übergänge als Regelkonstruktion beschrieben werden.

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