Ausbildung von Feuerwehren und Brandschutzkräften
Differenzierung und Organisation
Integraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist die Ausbildung von Lösch- und Brandbekämpfungskräften. Die Ausbildungswege der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr, der Werks- bzw. Betriebsfeuerwehr und der Brandschutzhelfer sind unterschiedlich.
Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr
Die Bereitstellung von Berufsfeuerwehren ist durch die Brandschutzgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt und unterscheidet sich demnach von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich sind Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl (oder dem Status „Stadt“) verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten. Zudem gibt es in einzelnen Bundesländern auch Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die allerdings keine Berufsfeuerwehr sind und entsprechend als „Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften“ bezeichnet werden. Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen. Die Ausbildung auf den verschiedenen Ebenen ist länderspezifisch über Ausbildungsverordnungen geregelt.
Entgegen der verbreiteten Meinung, jede größere Stadt verfüge über eine Berufsfeuerwehr, trifft dies nur auf knapp 100 von etwas mehr als 2.000 Städten zu. Der Großteil des Brandschutzes durch Feuerwehren wird von Freiwilligen Feuerwehren geleistet. Der auf Bundesebene organisierte Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat u.a. für die Ausbildung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDv) verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, ist der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung.
Ausbildung für die Werksfeuerwehr
Grundlage der Ausbildung zum Werksfeuerwehrmann/-frau ist eine „klassische“ dreijährige duale Ausbildung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) seit 2009 anerkannt ist. Entsprechend sind die Ausbildungsinhalte und -abläufe seitens der IHK vorgegeben und Prüfungen vereinheitlicht. Die Stellung einer eignen Werksfeuerwehr kann bzw. wird vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium angeordnet. Dies erfolgt insbesondere bei großen Industrieunternehmen, bei denen eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit – d.h. über den Bereich des eigentlichen Unternehmens hinaus – besteht. Diese Feuerwehren sind auf die Eigenarten und speziellen Anforderungen des Unternehmens besonders vorbereitet und ausgestattet – so z.B. Flughafenfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehr und Brandschutzhelfer/innen
Im Gegensatz zu den Werksfeuerwehren gibt es für Betriebsfeuerwehren keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Notwendigkeit oder Anforderungen an die Ausbildung. Grund für die Einrichtung einer eigenen Betriebsfeuerwehr sind meist entweder Auflagen der Betriebsversicherungen aufgrund besonders zu schützender Personengruppen (wie z.B. in Krankenhäusern, Hotels oder Freizeitparks) oder besonders wertvoller Sachgegenstände (wie beispielsweise in Museen oder Galerien). Da Betriebsfeuerwehren nicht für das Löschen größerer Brände ausgestattet sind, übernehmen sie hauptsächlich den Ersteinsatz im Brandfall, bis Berufs- oder Freiwillige Feuerwehr zur Brandbekämpfung eintreffen. Qualifiziertes Personal für die Aufgaben der Betriebsfeuerwehr wird meist aus der eigenen Belegschaft gestellt, bevorzugt mit Fachkenntnissen aus dem Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfer(inne)n ergibt sich aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach haben Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Brandschutzhelfer/innen sollen hierbei insbesondere die Bedienung der Feuerlöscher übernehmen und entsprechend geschult sein. Das ArbSchG gibt hierbei keine Ausbildungsinhalte an, diese werden meist über spezielle Privatunternehmen angeboten.
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