Aufgaben der Zutrittskontrolle

Zutrittskontrollanlagen stellen die Einzelkomponente (technisch-operative-Ebene) kompletter Zutrittskontrollsysteme dar. Während beim Perimeterschutz das Umfeld eines Objektes beobachtet und gesichert werden soll, wird bei der Zutrittskontrolle die Zutrittsberechtigung zu Arealen, Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelner Räume geprüft. Diese Zutrittskontrolle kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Visuell durch den Pförtnerdienst
  • Durch eine automatische Zutrittskontrollanlage
  • Durch eine manuelle Zutrittskontrollanlage zur Unterstützung des Pförtnerdienstes

Die Zutrittsberechtigung muss mindestens durch die Prüfung der

  • Systemzugehörigkeit des Trägers eines bestimmten Identifikationsmerkmals
  • Gültigkeit der Identifikationsmerkmale
  • zeitlichen Zutrittsbeschränkungen (Zeitzonen)
  • örtlichen Zutrittsbeschränkungen (Raumzonen) ermittelt werden.

Nur bei Erfüllung der Kriterien - richtige Person und richtiges Identifikationsmittel (ID) zur erlaubten Zeit in einem erlaubten Raumsegment - darf der Zutritt gewährt werden.

Bei den meisten angebotenen Zutrittskontrollanlagen erfolgt die Identifizierung des Benutzers durch bestimmte zugewiesene Merkmale.

  • Was besitzt die zutrittsbegehrende Person?
    Dies können mit bestimmten Echtheitsmerkmalen versehene Ausweiskarten oder Schlüssel sein. Die Codierung der Ausweiskarte und die Art der Auslesung durch eine Lesestation kann nach unterschiedlichsten physikalischen Prinzipien erfolgen. Die Lesestation ist online mit einem Rechner verbunden.
  • Was weiß die zutrittsbegehrende Person?
    Hier handelt es sich in der Regel um eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die über eine Zusatztastatur eingegeben werden muss.
  • Wer ist die zutrittsbegehrende Person?
    Bei sehr hohen Sicherheitsanforderungen muss dazu ein Identifikationsmerkmal verwendet werden, das untrennbar mit der Person verbunden ist und von der Zutrittskontrollanlage festgestellt werden kann. Verwendbar sind hier nur die biometrischen Merkmale eines Menschen (z.B. Fingerabdruck), die im Gegensatz zu der ID-Karte und der PIN keine binären, sondern analoge Merkmale darstellen.

Über die technische Ausstattung hinaus müssen bei der Einführung von Zutrittkontrollanlagen auch die personellen und organisatorischen Möglichkeiten abgeklärt werden, die sich immer an den betrieblichen Abläufen und Verkehrsflüssen orientieren müssen.

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