Arten des Brandschutzes

Baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz

Der Architekt (Entwurfsverfasser und/oder Bauleiter) trägt als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator eine hohe Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen. Bei höheren Gebäudeklassen (4 und 5) oder bei Sonderbauten wird er dabei i. d. R. von einem Fachplaner für Brandschutz unterstützt, der auch den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz erstellt. Ähnlich wie bei der Gebäudestatik ist für die Koordination und Plausibilitätsprüfung des Brandschutzes ein Wissen über die Grundlagen des Brandschutzes erforderlich.

Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz gehören zum vorbeugenden Brandschutz
Die Erstellung von ausreichenden Flucht- und Rettungswegen und die Erschließung eines Gebäudes mit Löschwasser sind weitere Kriterien des baulichen Brandschutzes
Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. Hausalarmmelder und RWA-Schalter, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz

Der Brandschutz ist unterteilt in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche Brandschutz, der anlagentechnische Brandschutz sowie der organisatorische Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum baulichen Brandschutz, z.B.:

  • die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
  • die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände und
  • die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.

Wesentliche Kriterien sind dabei:

  • das Brandverhalten von Baustoffen
  • der Feuerwiderstand der Bauteile
  • die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:
  • Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung:
    Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
  • Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen:
    Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
Die wichtigsten Anlagen für diesen Brandschutz sind:
  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb
  • Feuerlöschanlagen
  • natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Anlagen zur Löschwasserrückhaltung

Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magnete offen gehalten, die von Rauchmelder überwacht werden. Sie schließen dann nur im Brandfall automatisch und stören den normalen Betriebsablauf nicht.

Organisatorischer/betrieblicher Brandschutz

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden i. d. R. durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z.B.:

  • Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten
  • Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr)
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere Hilfe leistenden Stellen vor und während des Brandereignisses unternommen werden, um die direkten und indirekten Schäden (z.B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.

Fachwissen zum Thema

Je früher die Vorstellungen des Architekten bzw. seines Bauherrn mit den baurechtlichen Anforderungen abgeglichen werden, umso eher können Abweichungen festgestellt, ggf. Alternativen aufgezeigt oder Kompensationen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kostenfaktors untersucht werden.

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GK 1a: frei stehende Gebäude mit einer Höhe von maximal 7,00 Meter

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Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

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