Arbeitsschutz bei der Installation von Photovoltaik im Bestand

Gefährdung und Vorsichtsmaßnahmen

Bei der Installation von Photovoltaikanlagen im Bestand gilt es im Hinblick auf den Arbeitsschutz einiges zu beachten. Bei Flachdächern werden die Module aufgeständert (Aluminiumgerüst) – dies lässt einen größeren Spielraum hinsichtlich Ausrichtung und Dachneigung zu. Allerdings muss bei aufgeständerten Modulen ein Reihenabstand eingehalten werden, um potenzielle Verschattungen zu vermeiden.

Auf Flachdächern besteht in allen Bereichen mit einem Abstand von ≤ 2 m zur Dachkante potenziell Absturzgefahr. Hier soll mindestens zwei Meter von der Absturzkante eine feste Absperrung, ein Fanggerüst bzw. ein Seitenschutz installiert werden. Bei Faserzementplatten, Glasdächern und lichtdurchlässigen Kunststoffplatten besteht zudem Durchsturzgefahr. Hier sind tragfähige Überdeckungen, lastverteilende Beläge, Laufstege und/oder Geländer einzuplanen.

Generell sind vor Beginn der Arbeiten diverse Punkte abzustimmen. Empfehlenswert ist eine Gefährdungsbeurteilung, abgestimmt auf die Gegebenheiten der Baustelle. Geeignete Absturzschutzmaßnahmen sind festzulegen nach

1. Absturzsicherung
2. Auffangeinrichtung und
3. PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz.

Es sollte eine Montageanweisung mit Schutzmaßnahmen und Arbeitsablauf existieren. Unbedingt sollten alle Mitarbeitenden über die mit der Arbeit verbundenen Gefahren auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung aufgeklärt werden. Es ist zwingend notwendig, eine/n fachkundige/n Bauleiter/in zu bestimmen. Weiterhin werden Verkehrssicherungsmaßnahmen und Transportabläufe festgelegt, sowie für den Not- und Rettungsfall die Erstellung eines Rettungskonzeptes vorgenommen. Ein erweitertes Rettungskonzept gegen Absturz ist bei der Verwendung von PSA erforderlich.

Während der Arbeiten können vorhandene Treppenhäuser mit anschließendem Ausstieg auf das Dach genutzt werden, oder es wird ein Gerüst mit innenliegenden Leitergängen oder ein Treppenturm aufgestellt. Der Einsatz von Auffanggurten gegen Absturz ist nur im Ausnahmefall zulässig.

Materialtransport soll mit geeigneten Hilfsmitteln und Einrichtungen erfolgen (z.B. Aufzug oder Kran), und es müssen Festlegungen zur sicheren Lagerung von Modulen auf dem Dach getroffen werden.

Weitere Bestimmungen sind nachzulesen in der ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Pdf-Datei zum Download: s. Surftipps). Hier ist unter Punkt 4.2 die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz festgelegt.

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