Abwehrender Brandschutz

Abwehrende Brandschutzmaßnahmen gehören  zum Teil zu den vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und zum Teil zum Brandschutz allgemein. Alle technischen Brandschutzanlagen, die nach dem Brandbeginn einsetzen, wie z.B. Sprinkleranlagen oder automatisierte Rauch-, Wärmeabzugsanlagen, verhindern die Ausbreitung eines Feuers und gelten damit zu den abwehrenden Maßnahmen. Sie müssen jedoch bereits im Vorfeld, d.h. in der Planungsphase eines Gebäudes bedacht werden.

Der überwiegende Teil aller abwehrenden Brandschutzmaßnahmen wird allerdings von den Feuerwehrmännern vor Ort im Brandfall geleistet. Die Organisation ihrer Arbeit bildet den eigentlichen Kern des abwehrenden Brandschutzes (vergl. auch „Vorbeugender Brandschutz“ und „Organisatorischer Brandschutz“).

Fachwissen zum Thema

Bedachungen müssem gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein

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Brandschutz

Allgemeines zum Brandschutz

Brandschutzlage in einem unbelüfteten Flachdach zwischen Dämung und Abdichtung - Nr. 6

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Brandschutzlagen

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