Abnahme, Probebetrieb und Regelbetrieb bei GMS

Die Abnahme des GMS erfolgt in der Regel nach Fertigstellung und Abnahme der Subsysteme. Spätestens hier zeigt es sich, wie wichtig ein gut ausgearbeitetes Pflichtenheft ist, das gemeinsam mit dem GMS-Hersteller als Detailspezifikation erstellt wurde. Bei der Abnahme wird gegen diese Detailspezifikationen geprüft. Eventuelle Mängel werden festgehalten und in einem Mängelbericht zusammengefasst. Gleichzeitig wird ein realistischer Zeitplan zur Mängelbehebung aufgestellt. Der nachfolgende Probebetrieb erfüllt zwei wichtige Funktionen:

  • 1. Testen der Stabilität des GMS und seiner Subsysteme
    Die Praxis hat gezeigt, dass die Hersteller von Subsystemen wie z.B. Gefahrenmeldeanlagen aus Zeitmangel oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, dem GMS-Hersteller ein komplettes System zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Der GMS-Hersteller muss sich auf das Schnittstellenprotokoll und eventuell verfügbare Simulationsprogramme verlassen. Die wahre Leistungsfähigkeit eines GMS zeigt sich jedoch erst im Echtbetrieb, wenn wahre Alarmschauer verabeitet werden müssen.
    Bereiche der Einbruchmeldeanlage (EMA) müssen zu bestimmten Zeiten scharf und unscharf geschaltet werden - das alles natürlich in akzeptablen Zeiten und keinesfalls langsamer, als es das Subsystem ohnehin kann. Um all diese Leistungsmerkmale im Echtbetrieb zu beobachten, ist ein Probetrieb von vier Wochen als Minimum erforderlich.

  • 2. Ausbildung der Mitarbeiter im Echtbetrieb
    Parallel zum Test des GMS bietet es sich an, die eigenen Mitarbeiter am GMS auszubilden. Dieses Lernen durch eigenes Handeln hat sich in der Praxis bestens bewährt. Auf allen Ebenen, sowohl bei der Ereignisbearbeitung wie auch beim Nachführen von Daten und Grafiken, können Erfahrungen und eine gewisse Sicherheit im Umgang mit dem System spielend erlernt werden.
    Nach erfolgreichem Probebetrieb und einer eventuellen Mängelbeseitigung kann die Inbetriebnahme des GMS mit einer offiziellen Übergabe an den Nutzer erfolgen.

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