Allgemeine Einführung
Wichtige Entscheidungen bei der Planung von Bestandssanierungen
Ein zentrales Kriterium der Behaglichkeit im Innenraum ist die Beschaffenheit des Bauwerks an sich und der dafür verwendeten Materialien. Die Dämmung der Gebäudehülle etwa bestimmt die Oberflächentemperatur der Außenwände, oder die Art der Wandmaterialien beeinflusst die Luftfeuchtigkeit im Innenraum. Für das Innenraumklima ist maßgeblich jedoch auch die Gebäudetechnik verantwortlich, besonders die Anlagen für die Heizung und die Lüftung. Durch sie können die Temperatur sowie die Qualität der Luft hinsichtlich der Luftfeuchte, des Sauerstoffgehalts sowie der Konzentration von möglichen Schadstoffen bestimmt werden. Mit relativ einfachen Mitteln ist es somit möglich, im Innenraum ganzjährig für ein angenehmes und gleichbleibendes Innenraumklima zu sorgen. Gerade bei der Sanierung von Bestandsbauten gilt es deshalb, bei der Planung gute und zukunftsträchtige Entscheidungen zu treffen, damit das Gebäude nachhaltig und energiesparend betrieben werden kann.
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Der Zustand von Bestandsbauten ist heute sehr unterschiedlich und variiert je nach Baujahr, aber auch nach Qualität der Bausubstanz mitunter enorm. Der erst Schritt einer Bestandssanierung ist daher immer die Ertüchtigung der Bausubstanz durch passive Maßnahmen. Zu den Maßnahmen in dieser Phase gehören etwa das Dämmen der Wohnhülle von allen Seiten (auch die Kellerdecke) zur Vermeidung von Transmissionswärmeverlusten sowie das Abdichten der Gebäudehülle, um Wärmeverluste durch unkontrollierten Luftaustausch zu minimieren.
Heizung und Lüftung modernisieren
Ein wesentlicher Bestandteil einer energetischen Sanierung ist die Modernisierung der gebäudetechnischen Anlagen. In der Regel sind Bestandsbauten noch mit alten Heizkesseln zur Produktion von Wärme für Heizung und Warmwasser ausgestattet. Hier gibt es mittlerweile bessere Lösungen, die zudem ohne das Verbrennen fossiler Brennstoffe auskommen. Früher war die Annahme weitverbreitet, dass sich nutzbare Wärme in unseren Breitengraden mit relativ kalten Wintern im Grunde nur durch Verbrennungsprozesse erzeugen lässt. Heute wissen wir, dass sowohl die Sonnenstrahlen als auch die Geothermie – beide nahezu unbegrenzt vorhanden – hervorragend zur Produktion von Wärme für den Einsatz im Gebäude genutzt werden können.
Zur Beheizung der Räume etwa benötigt man keine Vorlauftemperaturen von 60 oder 70 °C, sondern lediglich 40 bis 50 °C, wenn Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung) oder Niedertemperatur-Heizkörper zum Einsatz kommen. Dieses Temperaturniveau lässt sich einfach mit Wärmepumpen erzeugen, die die Wärmeenergie aus der Außenluft oder (noch effizienter) aus dem Boden durch Kompression mit einer Pumpe auf ein höheres Temperaturniveau heben – entweder auf eine Heiztemperatur von rund 45 °C oder auf rund 65 °C zur Warmwasserbereitung. Die Energie aus der Sonne kann durch Solarthermie gewonnen und im Gebäude direkt verwendet oder mittels Photovoltaik in Strom umgewandelt und für verschiedene Zwecke genutzt werden. Diese einfachen Systeme sind mittlerweile Standard jedes Neubaus und jeder energetischen Bestandssanierung.
Die Raumlüftung, also die Versorgung der Innenräume mit frischer Luft, lässt sich natürlich nach wie vor über die Fenster bewerkstelligen. Eine separate Raumlüftung birgt jedoch einige Vorteile, die man bei der Planung einer Bestandssanierung ebenfalls berücksichtigen sollte. In der Regel sind Geräte zur Raumlüftung heutzutage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Dies ermöglicht, die Raumluft auszutauschen, ohne dabei die in der Luft vorhandene Wärme zu verlieren. So lassen sich bis zu 90 Prozent der Wärme in der verbrauchten Raumluft für das Vorwärmen der Frischluft zurückgewinnen. Je nach Gerät kann eine Lüftungsanlage auch die Qualität der Raumluft hinsichtlich der Schadstoffe (auch: verbrauchte Luft) messen und entsprechend für einen automatischen Austausch sorgen. Über zusätzliche Filter lässt sich die Frischluftqualität hinsichtlich Feinstaub und Pollen verbessern. Auch Schimmel kann mit einer Lüftungsanlage weitestgehend vermieden werden. Lüftungsanlagen kennt man aus größeren Gebäuden, etwa Bürogebäuden, aber auch für kleinere Gebäude oder Wohnungen gibt es sinnvolle Lösungen, zum Beispiel Pendellüfter-Systeme, bei denen in der Regel mindestens zwei einfache Einzellüftungsgeräte pro Wohnung den Austausch der Luft gewährleisten.
Gesetze, Normen, Umweltschutz und Klimawandel
Wichtigstes Gesetz bei der Planung einer Bestandssanierung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Form, das Grundlage aller Baumaßnahmen ist, also auch für die Heizung und Lüftung. Es hat die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt. Darüber hinaus sind für die Planung und den Einbau von Lüftungsanlagen einige DI-Normen relevant. Einige Beispiele:
- In der DIN 1946-6 werden die Lüftung von Wohngebäuden geregelt und die Anforderungen an die Planung, Ausführung, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung von Lüftungsanlagen festgelegt. Die
- DIN 4701-10 behandelt die energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen, einschließlich Lüftung, ist also relevant für die Planung und Bewertung der Energieeffizienz von Lüftungsanlagen in Gebäuden.
- Die DIN EN 16798-3 ist eine Europäische Norm, die sich mit der energetischen Bewertung von Gebäuden und speziell mit der Lüftung von Nichtwohngebäuden befasst. Sie legt die Leistungsanforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Raumkühlsysteme in Nichtwohngebäuden fest, enthält also die Anforderungen an die Planung, Auslegung und den Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen. Sie umfasst Aspekte wie Filtration, Wärmerückgewinnung, Energieeffizienz und die Qualität der Zuluft. Die Norm stellt sicher, dass diese Systeme effizient arbeiten und gleichzeitig eine gute Luftqualität in den Gebäuden gewährleisten.
- Die DIN EN 12828 legt die Planungskriterien für Warmwasser-Heizungsanlagen in Gebäuden mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 105 °C fest.
- Die VDI 4645 enthält wichtige Informationen und Festlegungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Wärmepumpenanlagen in kleinen und mittleren Wohngebäuden, sowohl in Neubauten als auch im Bestand. Sie gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie andere Gebäude zu Wohnzwecken oder wohnähnlichen Zwecken.
Überdies gibt es zahlreiche weitere Normen und Regelwerke, die einzelne Themen der Heizungs- und Lüftungsplanung behandeln. Deshalb ist es bei der Planung solcher Anlagen notwendig, entsprechende Fachleute zurate zu ziehen. So kann ebenfalls sichergestellt sein, dass die neuen Anlagen umwelt- und klimafreundlich und somit zukunftsträchtig sind.
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