_Sicherheitstechnik
Brandmeldezentrale
Aufgaben der Brandmeldezentrale sind:
- Meldungen bzw. gleichwertige Informationen der angeschalteten
Meldergruppen aufzunehmen, auszuwerten und sie optisch und
akustisch anzuzeigen.
- Die Meldergruppen bzw. den Meldebereich
zu kennzeichnen und gegebenenfalls zu registrieren.
- Die Brandmeldeanlage zu überwachen,
- sowie Fehler optisch und akustisch anzuzeigen (z.B. bei
Störungen der Primärleitungen oder der Energieversorgung).
- Wenn erforderlich, bei Brandmeldung eine
Alarmierungseinrichtung anzusteuern.
- Wenn erforderlich, die Brandmeldung über die
Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen, z.B. an die Feuerwehr,
weiterzuleiten.
- Wenn erforderlich, die Brandmeldung über Steuereinrichtung für
automatische Brandschutzeinrichtungen,
z.B. zu einer CO2-Löschanlage,
weiterzuleiten und
- die Melder gegebenenfalls mit Energie zu versorgen.
(Definition nach DIN 14675 01.84)