Brandmeldezentrale

Aufgaben der Brandmeldezentrale sind:

  • Meldungen bzw. gleichwertige Informationen der angeschalteten Meldergruppen aufzunehmen, auszuwerten und sie optisch und akustisch anzuzeigen.

  • Die Meldergruppen bzw. den Meldebereich zu kennzeichnen und gegebenenfalls zu registrieren.

  • Die Brandmeldeanlage zu überwachen,

  • sowie Fehler optisch und akustisch anzuzeigen (z.B. bei Störungen der Primärleitungen oder der Energieversorgung).

  • Wenn erforderlich, bei Brandmeldung eine Alarmierungseinrichtung anzusteuern.

  • Wenn erforderlich, die Brandmeldung über die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen, z.B. an die Feuerwehr, weiterzuleiten.

  • Wenn erforderlich, die Brandmeldung über Steuereinrichtung für automatische Brandschutzeinrichtungen, z.B. zu einer CO2-Löschanlage, weiterzuleiten und

  • die Melder gegebenenfalls mit Energie zu versorgen.
    (Definition nach DIN 14675 01.84)

Fachwissen zum Thema

Blockschaltbild einer BMZ für 64 Meldergruppen

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Brandmeldeanlagen

Brandmelderzentrale BMZ