Zurück in den Kreislauf: Wiederverwertung von Dämmstoffen
Hürden und Potenziale des Dämmstoffrecycling
In Deutschland fallen jährlich über 200.000 Tonnen Dämmstoffabfälle an, so heißt es in der 2021 veröffentlichten Broschüre der Deutschen Umwelthilfe Innovationen in der Wärmedämmung – darunter fallen sowohl beschädigte als auch intakte Materialien. Bisher wird ein Großteil dieser verbrannt oder deponiert, dabei kommen auch eine Wiederverwendung oder das Recycling in Frage. Hierzu sind technische und rechtliche Hürden zu überwinden.
Potenzial für den Umwelt- und Klimaschutz
In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Energiemenge für die Herstellung von Dämmstoffen wesentlich geringer ist als die Energiemenge, die über die Nutzungsphase dieser hinweg eingespart wird. Die Höhe des Primärenergiebedarfs und die tatsächliche Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe können je nach Material stark schwanken. Hierbei ist natürlich auch zu beachten, ob fossile oder erneuerbare Energien für die Herstellung genutzt wurden. Neben dem hohen Energieeinsatz sind auch der Abbau und die Verarbeitung mineralischer und petrochemischer Rohstoffe – je nach Herstellungsprozess und Energiequelle – mit hohen CO₂-Emissionen verbunden. Ein möglichst langer Lebenszyklus dieser Dämmstoffe relativiert die hohen CO₂-Emissionen, da die graue Energie gespeichert bleibt – ein wichtiger Punkt für Ressourcenschonung und Klimaschutz. Ebenso wichtig ist die Umstellung der Betriebe selbst auf erneuerbare Energien. So kann an den ressourcenintensivsten Produktionspunkten gespart werden.
Lange Nutzungsdauer
Wie lange Dämmstoffe in einem Gebäude oder Bauteil genutzt werden können, hängt unter anderem von ihrem Zustand ab. Eine Orientierung bietet die Tabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen für Lebenszyklusanalysen“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Sie wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt im November 2025, und setzt für viele Dämmstoffe eine Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren an.
Ob vorhandene Dämmstoffe weiterverwendet werden können, muss durch Erkundungen und Deklarationsanalysen geprüft werden. Sofern Schadstoffgehalte und Baukonstruktion es zulassen, empfiehlt das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) in seiner Studie Der Gebäudebestand steht vor einer Sanierungswelle – Dämmstoffe müssen sich den Materialkreislauf erschließen von 2022, intakte Dämmstoffe im oder am Gebäude zu belassen und durch neue Dämmschichten zu ergänzen. Das verbessert die Dämmwirkung und ist günstiger, als die vorhandene Dämmschicht auszutauschen.
Voraussetzungen für die Kreislauffähigkeit
Bei der Wiederverwendung der Dämmstoffe ist die Qualität ausschlaggebend. Daher sind eine zerstörungsfreie Entnahme der Bauteile und die sortenreine Trennung ihrer Schichten besonders wichtig. Schon in der Planungs- und Ausschreibungsphase sollte bedacht werden: keine geklebten Verbindungen. Dämmstoffe sollten möglichst lose eingebaut oder mechanisch befestigt werden, etwa durch Schrauben oder Klammern. Der Reinheitsgrad der rückgebauten Materialien entscheidet, ob und wie sie recycelt oder wiederverwendet werden können.
Kann ein intakter Dämmstoff nicht am Gebäude verbleiben, kommen eine Wiederverwendung oder ein Recycling in Frage. Die Wiederverwendung benötigt am wenigsten Energie und ist damit ökologisch besonders vorteilhaft. Auch nach der Abfallhierarchie des EU- und Bundeskreislaufwirtschaftsrechts hat sie Vorrang vor dem Recycling. In der Praxis stehen ihr jedoch hohe Anforderungen entgegen: Es muss geprüft und bescheinigt werden, dass der gebrauchte Dämmstoff die geltenden Produktnormen erfüllt. Beim stofflichen Recycling dienen alte Dämmstoffe, Baustellenverschnitt und Produktionsreste als Rohstoffe für neue Dämmstoffe oder andere Produkte. Einige Mineralwollehersteller nutzen solche Verfahren bereits; auch PU- und Holzwolleplatten werden mittlerweile in größerem Maßstab recycelt.
Abfallrecht: Hürden auf dem Weg zur Kreislauffähigkeit
Ein grundlegendes Hemmnis, das dem Recycling von Dämmstoffen entgegensteht, ist die Sauberkeit sowie die Sortenreinheit, in der die jeweiligen Dämmstoffe nach dem Rückbau zur Verfügung stehen. Während bei mineralischen Baustoffen die Ersatzbaustoffverordnung greift, gilt für Dämmstoffe in der Regel das allgemeine Abfallrecht. Es regelt als Teil des Umweltrechts die Behandlung, den Transport sowie die Entsorgung von (Bau-)Abfällen und umfasst eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die bei der Rückführung in den Kreislauf beachtet werden müssen. Für den Ein- und Rückbau von Dämmstoffen sind vor allem das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) relevant.
Nach dem Abfallrecht werden Dämmstoffe beim Rückbau als Bau- und Abbruchabfälle eingestuft. Sie müssen je nach Materialart getrennt erfasst und einem geeigneten Verwertungs- oder Entsorgungsweg zugeführt werden. Besonders zu beachten ist auch das Herstellungsjahr, denn hieran kann abgelesen werden, ob es sich um einen gefährlichen oder ungefährlichen Baustoff handelt; bei Mineralwolldämmstoffen liegt die Grenze beispielsweise häufig vor dem Jahr 2000, da hier biopersistente Fasern enthalten waren. Wir dein Material als gefährlich eingestuft, so gelten zusätzliche Anforderungen:
- staubdichte Verpackungen
- getrennte Sammlung
- Dokumentations- und Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung
- Entsorgung über zugelassene Anlagen
"Dämmungen sind [...] ein vielversprechender Ansatzpunkt für den Umweltschutz und die Schonung natürlicher Ressourcen auf den betroffenen Märkten", steht auf der offiziellen Webseite der Stadt Berlin. Das Voranbringen einer modernen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft soll Schwerpunkt des Berliner Senats sein. Hierzu stellte das Abgeordnetenhaus im Juni 2021 das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für 2030 vor. Es fordert den konsequenten Ausbau von Wiederverwendung und Recycling von Stoffströmen, um einerseits ökologische Stoffkreisläufe zu schließen und die enorme Ressourcenverschwendung deutlich zu reduzieren. Gemäß AWK sollen durch den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe zusätzliche Ressourceneinsparungen an Primärrohstoffen in Höhe von rund 1.400.000 Mg/a erreicht werden.
Vor allem aber setzt man im Sinne einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft, mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus, bei den ökologischen Anforderungen der Vergabegesetzgebung an: sowohl bei der Beauftragung von Neubauten als auch bei der Komplettmodernisierung und beim Rückbau von Gebäuden. 2023 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Unterstützung des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) einen Kriterienkatalog für eine ökologisch vorteilhafte Verwertung von Dämmstoffen.
Was passiert nun mit ungefährlichen Dämmstoffen?
Nach den zwischen den Bundesländern Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten der AVV wird Dämmmaterial (Stand: 2022) aus Vollzugserfahrungen den gefährlichen Abfällen zugeordnet. Abfallerzeuger und -besitzer können mithilfe einer extern beauftragten Abfallanalyse die Ungefährlichkeit nachweisen. Hier trifft das Gesetz auf besonders große Kritik, denn die automatische Einstufung als gefährlicher Abfall erschwert die Wiederverwertung intakter Baustoffe erheblich. Durch die bürokratischen Hürden des Abfallrechts und die selbst zu erbringenden Nachweise würden die Kosten für eine Wiederverwertung im Vergleich zur Herstellung von Primärprodukten um das Dreifache ansteigen – Sekundärprodukte wären somit nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das Potenzial von Dämmstoffen als Teil der Bauwende zu aktivieren, fordert die Wirtschaft die Vereinfachung der Prozesse.
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
Linzmeier Bauelemente GmbH
Industriestraße 21
88499 Riedlingen
Tel. +49 7371 1806-0
www.linzmeier.de