Wurzelfestigkeit von Abdichtungsbahnen

Die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Dachbegrünungen stellt hohe Anforderungen an Abdichtungen und Begrünungen sowie an den Wurzelschutz. Unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist eine wurzelfeste Abdichtung oder eine zusätzliche Maßnahme als Wurzelschutz erforderlich. In der DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details wird auf den Nachweis der DIN EN 13948: Abdichtungsbahnen – Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen – Bestimmung des Widerstandes gegen Wurzelpenetration hingewiesen.

Um vegetationsbedingte Bauschäden an Dachbahnen auszuschließen, sollten jedoch die Dachbegrünungsrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) herangezogen werden. Diese enthalten u.a. das „Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen“, einen zweijährigen Langzeittest in klimatisierten Gewächshäusern. Haben die Bahnen diesen Test bestanden, erhalten sie das Prüfzeugnis „Wurzelfest nach FLL“. Der Nachweis gilt als Stand der Technik.

Da sich durch Samenflug oder Verbreitung durch Tiere Pflanzen auf Flachdächern (insbesondere unter Kiesschüttungen) ansiedeln können, ist es empfehlenswert, auch bei nicht begrünten Dachflächen eine nach den Dachbegrünungsrichtlinien geprüfte Dach- und Dichtungsbahn einzusetzen.

Eine aktuelle Liste (Februar 2026) wurzelfester Produkte steht auf der Webseite des Bundesverbandes Gebäudegrün (BuGG) zum Download kostenfrei bereit.

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Industriedach

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Dachbegrünungsrichtlinien

Richtlinien/​Verordnungen

Dachbegrünungsrichtlinien

Unter einer Dachbegrünung gehört eine wurzelfeste Abdichtung bzw. eine Maßnahme als Wurzelschutz zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

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An heißen Sonnentagen können Oberflächentemperaturen von über 50°C auf der Dachfläche auftreten.

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