Wasserzähler

Wohnungs- und Hauszähler

Der Hauswasserzähler ist immer Bestandteil einer Wasserzähleranlage. Er wird vom Wasserversorgungsunternehmen montiert, das auch die Art und Größe der Messeinrichtung nach dem Bedarf in m³/h bestimmt. Der Hauswasserzähler ist geeicht, die Eichgültigkeit beträgt 6 Jahre. Eine Sicherheitsmanschette mit Plombe stellt sicher, dass der Wasserzähler nicht unberechtigt ausgebaut werden kann, um unerlaubt Wasser zu entnehmen.

Schnitt durch einen Wasserzähler

Wohnungswasserzähler ermitteln den Wasserverbrauch einer Wohneinheit. Sie berechnen den Verbrauch genauer, als wenn der Gesamtverbrauch vom Hauswasserzähler auf die einzelnen Bewohner umgelegt wird. Aus diesem Grund wird ihr Einsatz zunehmend vorgeschrieben. Beim nachträglichen Einbau ist auf den zusätzlichen Druckverlust zu achten, der durch die Wohnungswasserzähler verursacht wird. Er kann bis zu 0,5 bar betragen und möglicherweise Geräte wie Durchlauferhitzer in der Funktion beeinträchtigen. Eingebaut werden die Wohnungswasserzähler als Aufputz-Wasserzähler (in Rohrleitung, in Unterputzkästen oder als Waschtischzähler), als Unterputzzähler im Neubau und als Ventil-Wasserzähler in Ventil- oder Mischbatterie-Armaturen. Für Wohnungskaltwasserzähler beträgt die Eichdauer 6 Jahre, für Warm- und Heißwasserzähler 5 Jahre.

Bauarten

Die Wasserzähler werden nach Bauarten unterschieden:

  • Flügelradzähler (ein-, mehrstrahlig)
  • Ringkolbenzähler
  • Verbundwasserzähler
  • Woltmannzähler (Großwasserzähler)
  • Ultraschallzähler
Flügelradzähler
Im Wohnungsbau wird meist der Flügelradzähler als Haupt- oder Zwischenzähler eingesetzt. Darin wird ein Flügelrad vom fließenden Wasser angeströmt. Die Umdrehungszahl wird mittels Zahnrädern auf ein Zählwerk übertragen und durch Ziffernwalzen angezeigt.

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