Wartung von nicht begrünten Flachdächern
Schäden an Flachdächern und kostspielige Reparaturen können vermieden werden, wenn regelmäßig bestimmte Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Bei Gründächern sehen diese Maßnahmen andere Arbeitsschritte vor als bei nicht begrünten Flachdächern.
Die Wartung sollte durch fachkundiges Personal erfolgen, um eine sachgerechte Beurteilung des Dachzustandes sicherzustellen. Kleinere Mängel können im Rahmen der Wartung behoben werden; größere Schäden sind gesondert zu sanieren.
Um Schäden an nicht begrünten Dächern zu verhindern, ist es ratsam, die folgenden Wartungsarbeiten ein- bis zweimal jährlich sowie zusätzlich nach Unwettern durchzuführen:
- Sichtprüfung der Dachhaut auf Risse, Blasen, Ablösungen oder Wasserspuren/stehendes Wasser
- Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren, Dachabläufen und Entwässerungsrinnen
- Entfernung grober Schmutzablagerungen
- Säuberung von Kiesschüttungen, insbesondere von unerwünschtem Pflanzenbewuchs
- Überprüfung von Silikonfugen
- Überprüfung der An- und Abschlüsse von Einbauten
- Vorbeugender Rostschutz bei Metallteilen
- Auswechseln schadhaft gewordener Dachmaterialien
- Pflege des Oberflächenschutzes bei Dachbahnen
- Ausbessern schadhafter Fassadenanschlüsse
- Überprüfung der Nahtverbindungen bei frei bewitterten Dachflächen
- Überprüfung und Reinigung von Lichtkuppeln und sonstigen Belichtungselementen
- Überprüfung von Laufbohlenanlagen und anderen Einbauteilen
Die Wartung dient dem Erhalt der Gebrauchstauglichkeit des Flachdachs und beugt Undichtigkeiten sowie vorzeitiger Alterung der Abdichtungsmaterialien vor. Darüber hinaus kann eine fachgerechte Wartung als Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche gegenüber ausführenden Unternehmen oder als Nachweis gegenüber Versicherungen dienen.
Die Anzahl der Wartungsgänge ist abhängig von der Beanspruchung der Dachabdichtung durch thermische, mechanische, biologische oder chemische Einwirkungen. Weiterhin sind Alter der Dachabdichtung, Fläche und Neigung des Daches sowie Art der Dachkonstruktion entscheidend für die Festlegung der Wartungsintervalle. Generell gilt jedoch, dass die Wartung mindestens einmal pro Jahr – idealerweise im Frühjahr oder Herbst – durchgeführt werden sollte.
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